1. Sachstand und Anlass
Die zu projektierende Straße zweigt derzeit als kurze Stichstraße zur provisorischen Erschließung des EDEKA-Andienungeländes Hnr. 15 von der Südbahnhofstraße ab. Entlang der Grenze zur Hausnr. 17 befindet sich ein abgeböschter, aufgefüllter Grünstreifen, der zusätzlich durch eine ca. 0,60 m -1,50 m hohe Ortbetonmauer auf Seite des Flurstückes 6505 (Hnr. 17) abgefangen wird. Ursprünglich wurde die Mauer als Grenz- bzw. Einfriedigungsmauer auf privatem Grund errichtet. Aufgrund von vorgenommenen Auffüllungen auf Seite des städtischen Flurstückes der Stichstraße ist die Mauer nicht mehr standsicher und muss daher durch einen Neubau auf städtischem Grund ersetzt werden. Die Entwurfsplanung wurde am 05.10.2021 vom Planungs- und Verkehrssenat freigegeben.
2. Projektbeschreibung
heutiger Zustand:
Die Stichstraße wurde mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m sowie einem 1,00 m breitem Schrammbord, das entlang der Grenze des EDEKA-Geländes verläuft, ausgebaut. Um die bestehende Stützmauer kurzfristig zu entlasten, wurden 2019 die im Standsicherheitsgutachten empfohlenen Maßnahmen durchgeführt: Reduzierung der nutzbaren Fahrbahnbreite durch Proviblocks auf 4,0 m, Beseitigung des Baumbestandes der Böschung, Reduzierung der Erdauflast der Böschung durch Erdabtrag sowie Folienabdeckung der freigelegten Böschung zum Schutz vor eindringendem Oberflächen- und Regenwasser.
zukünftiger Zustand:
Die Planung sieht den Neubau der Stichstraße einschließlich der Stützmauer sowie des Mischwasserkanals auf einer Länge von 56 m vor. Die insektenfreundliche LED-Straßen-beleuchtung wird im Rahmen der Maßnahme erstmalig hergestellt.
Querschnitt:
Vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 5,60 m, an die sich Gehwege in einer Breite von 2,15 m bzw. 1,80 m, bedingt durch die Stützmauer, anschließen. Die Fahrbahn wie auch die Gehwege erhalten eine einseitige Querneigung von 2,5 %. Die Gehwege sind durch ein Hochbord mit 1-zeiliger bzw. 2-zeiliger Rinne am tieferliegenden Rand von der Fahrbahn abgetrennt. Das Ende der Stichstraße wird durch eine Absperrschranke verdeutlicht. Die Längsneigung beträgt zwischen 0,50 % und 9,50 % und orientiert sich an den bestehenden Höhenverhältnissen.
Stütz- und Einfriedigungsmauer:
Die Ortbetonwinkelstützmauer, die zur Abfangung der Straße dient, erhält auf Höhe der Einmündung eine Konstruktionshöhe von 1,0 m. Die Konstruktionshöhe steigt in ihrem Verlauf kontinuierlich ohne Stufen auf eine Höhe von bis zu 4,00 m an. Am Ende der Stichstraße wird das vorhandene Gelände abgeböscht, so dass im weiteren Grenzverlauf eine freistehende, 1,50 m hohe Mauer, als Ersatz für die bestehende, ausreichend ist. Die Einfriedigungsmauer wird ebenfalls aus Ortbeton hergestellt. Als Absturzsicherung dient ein Füllstabgeländer. Da die Mauer einen Überstand von 10 cm gegenüber dem Gehweg besitzt, ergibt sich für die Oberkante des Geländers eine Höhe von 1,10 m.
Entwässerung:
Zur Entwässerung der Fahrbahn wird das Straßenoberflächenwasser über Sinkkästen dem ebenfalls neu zu bauenden Mischwasserkanal DN 300 zugeführt.
Erforderliche Drainagen im Bereich der Entwässerungsmulde der Böschung, der Planums-entwässerung sowie am Mauerfuß werden an einen neu zu setzenden Versickerungsschacht angeschlossen.
Baugrube:
Die Baugrube wird bereichsweise durch eine Trägerbohlwand gesichert.
3. Kosten und Finanzierung
Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) für die Umsetzung der Maßnahme betragen ca. 811.400 € brutto.
Die berechneten Kosten im Rahmen der Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
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Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
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bepreistes Leistungsverzeichnis
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Haushaltsstelle 1.6400.9505:
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Mischwasserkanal
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88.200 €
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104.120 €
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Verkehrsanlagen
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154.000 €
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123.940 €
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Stütz- und Einfriedigungsmauer
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269.000 €
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332.330 €
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Straßenbeleuchtung
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6.650 €
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7.820 €
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Zwischensumme
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517.850 €
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568.210 €
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Baunebenkosten 20%
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104.000 €
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113.642 €
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Summe netto
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621.850 €
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681.852 €
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MwSt 19%
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118.150 €
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129.555 €
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Summe brutto
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740.000 €
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811.400 €
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Die Mehrkosten in Höhe von 71.400 € brutto gliedern sich wie folgt:
Baugrubenverbau
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32.000 €
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Zulage für Kampfmittelüberwachung
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14.000 €
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Kanal Partliner
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5.500 €
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Preisanpassung zu Entwurfsplanung 09/2021
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8.000 €
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Zwischensumme
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59.500 €
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Baunebenkosten 20 %
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11.900 €
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Summe brutto
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71.400€
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Im Rahmen der weitergeführten Planung wurde festgestellt, dass eine Andienung für EDEKA nur möglich ist, indem bereichsweise eine Trägerbohlwand als Baugrubensicherung eingebaut wird. Da eine Sondierung des Geländes im Hinblick auf Kampfmittel nicht möglich war, wird eine baubegleitende Kampfmittelräumung notwendig. Die hierdurch bedingten Erschwernisse bzw. verminderte Reduzierung der Transport- und Aushubleistung sind in den Mehrkosten „Zulage für Kampfmittelüberwachung“ enthalten.
4. Finanzierung
Über die Haushaltsstelle 1.6400.9505 „Südbahnhofstraße Stützmauer“ stehen 600.000 € zur Verfügung, weitere ca. 106.000 € wurden als zu übertragende Haushaltsreste für das Jahr 2022 beantragt. Es ergibt sich eine Summe von 706.000 €. Die restlichen Gelder müssen je nach Submissionsergebnis über den Nachtragshaushalt bereitgestellt werden.
5. Weiteres Vorgehen
Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss ist eine Vergabe der Bauleistung für das Plenum am 16.05.2022 vorgesehen. Als Bauzeit sind ca. 5 Monate kalkuliert. Die Arbeiten erfolgen weitestgehend unter Aufrechterhaltung der Zufahrt zum Andienungsgelände EDEKA.