Zu den im Antrag der CSU-Fraktion vom 22.03.2022 vorgeschlagenen Maßnahmen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
- Sachstandsbericht
Entwicklung der gemeldeten Hunde in den vergangen 10 Jahren:
Jahr
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Steuerpflichtig
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Steuerbefreit
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Ermäßigt
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2012
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2853
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41
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22
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2013
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2910
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45
|
24
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2014
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2300
|
43
|
25
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2015
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2307
|
43
|
25
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2016
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2353
|
47
|
25
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2017
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2328
|
43
|
24
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2018
|
2375
|
36
|
24
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2019
|
2459
|
51
|
22
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2020
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2561
|
69
|
23
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2021
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2689
|
70
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24
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Auffälligkeiten im Stadtgebiet (Bissverletzungen, wildernde Hunde):
Kategorie II Kampfhunde
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Gemeldet
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Beißunfälle
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2019
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17
|
1
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2020
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15
|
1
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2021
|
14
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1
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Weitere Unterlagen über Bissverletzungen bei „normalen“ Hunden oder wildernden Hunden liegen der Stadtverwaltung nicht vor.
Auslastung des Tierheims Aschaffenburg
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2019
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2020
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2021
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Abgabe
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43
|
75
|
47
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Sicherstellung
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1
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48
|
69
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Fund
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60
|
3
|
10
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Vermittlung
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53
|
71
|
45
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Geburt
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0
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1
|
0
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Aktuell keine Kapazität frei, Hunde aufzunehmen.
2. Vorgeschlagene Maßnahmen:
Ausweisung einer eingezäunten Hundefreifläche:
Die öffentlichen Grün- und Freiflächen stehen vielen verschiedenen Nutzergruppen zur Verfügung. Die Versorgung mit ausreichend und qualitativ hochwertigen öffentlichen Grünflächen ist ein wichtiger Teil der städtischen Daseinsvorsorge und leistet einen bedeutenden Beitrag zur Lebensqualität.
Wiesenflächen sollten wegen ihrer Bedeutung für alle Bürger nicht in ihrer Erholungsnutzung eingeschränkt werden, indem man sie ausschließlich Hunden zur Nutzung überlässt. Der Bau übersprungsicherer Zäune lässt sich zudem nur schwer in das Erscheinungsbild einer Grünanlage integrieren.
Hundebesitzer können möglicherweise auf Flächen außerhalb des öffentlichen Grüns, z. B. Hundetrainingsplätze von Vereinen, ausweichen.
Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr, auf Hunde mit bestandenem Hundeführerschein, Begleithundeprüfung oder einer äquivalenten anerkannten Hundeprüfung.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.
Weitere Ausweitung der Steuerermäßigung auf Hunde die vom Aschaffenburger Tierheim vermittelt wurden:
Es existiert bereits folgender Stadtratsbeschluss vom 19.07.1999: Die Verwaltung wird ermächtigt, die Steuer auf das Halten von Hunden, die von ihren Haltern im Aschaffenburger Tierheim erworben werden, im Jahr des Erwerbs und im darauffolgenden Jahr auf Antrag zu erlassen. Über den Erwerb hat der Halter einen Nachweis zu erbringen.
Bei einer Änderung von zwei Jahre Steuerfreiheit in Steuerermäßigung müsst hier die Satzung entsprechend abgeändert werden.
Ausweitung der Steuerermäßigung für ein Jahr für Personen, die Grundsicherung oder Jobcenterleistungen beziehen.
Diese Steuerermäßigung sieht die Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer vom 28.07.2020 (Bekanntmachung des Bay. Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration) nicht vor.
Ausweitung der Steuerfreiheit für Therapiehunde sowie Schulhunde mit entsprechendem Nachweis während der ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. Einsatz als Schulhund.
Stadtrat Dr. Blatt beantragte mit Schreiben vom 21.07.2020 den Erlass der Hundesteuer für Therapiebegleithunde. Analog der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aschaffenburg vom 19.06.2006, geändert durch Satzung vom 09.02.2009 wird die Hundesteuer erlassen: Für Hunde, die eine zertifizierte Prüfung als Therapiehund erfolgreich abgelegt haben und die regelmäßig in dieser Funktion in einer Kindertagesstätte, Schule, Einrichtung der Behinderten- oder Altenhilfe sowie ähnlichen Einrichtungen eingesetzt werden. Die Steuerbefreiung wird nach Ablauf des Kalenderjahres, nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der jeweiligen Organisation gewährt.
Zusätzliche sog. Dogstationen
Vom Entsorgungsbetrieb werden am Exe 1, Aschaffaue 4, Fasanerie 3, Spazierweg am Main 13 und im Grünzug Schöntal 8 Dogstationen betreut. Die restlichen 112 Dogstationen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden vom Garten- und Forstamt gepflegt. Eine Karte der Stationen ist beigefügt.
Zu den Punkten Steuerermäßigung und Steuerbefreiung:
Die Jahressteuer der Stadt Aschaffenburg beträgt 40,- €. Die Umliegenden Kommunen wie Haibach, Stockstadt, Sulzbach a. Main, Mainaschaff und Kleinostheim haben eine Jahressteuer von 50,- €.