Planungskonzept zum Neubau eines Radweges auf der Südseite entlang des Parks Schönbusch; Anträge der - KI vom 19.07.2016 - SPD-Stadtratsfraktion vom 12.09.2016 - GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 11.10.2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 20.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.09.2022 ö Beschließend 6PVS/9/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Anlass und Beschlusslage

Der Landschaftspark Schönbusch unterliegt den Bestimmungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. In der Parkverordnung wird das Radfahren auf allen Parkwegen von der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (SSV) untersagt. 

Dies verursacht seit dem Jahr 2000 Diskussionen und Forderungen aus Bürgerschaft und Politik. Daher hat der Planungs- und Verkehrssenat am 08.11.2016, in Abstimmung mit der SSV, beschlossen, die Planung einer Radwegumfahrung des Park Schönbusch aufzunehmen. 

Beschluss: Die Verwaltung wurde vom Planungs- und Verkehrssenat (PVS) beauftragt,…“ auf der Südseite der Bahnlinie entlang des Park Schönbusch eine neue überörtliche Radwegeverbindung zu planen und mit den Vorarbeiten zu beginnen. Hierbei ist insbesondere die Kostendimension abzuschätzen, eine Finanzierungsvereinbarung mit der Verwaltung der bayerischen Schlösser, Gärten und Seen vorzubereiten und Fördermöglichkeiten zu ermitteln.“… 

Der Beschluss hat durch regionalpolitische Erwägungen der umliegenden Gemeinden und des Landkreises sowie der Stadt Aschaffenburg einen maßgebenden regionalpolitischen Hintergrund.

Seitdem wurden im Rahmen der Vorplanung verschiedene Varianten und alternative Routenführungen von der Verwaltung geprüft und mit weiteren Beteiligten abgestimmt sowie arten- und umweltschutzrechtliche Prüfungen durchgeführt. Das Ergebnis wird im Folgenden dargestellt.

Die Interessen zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung unterscheiden sich teilweise (SSV, vgl. Stellungnahme SSV v. 22.07.2020).

  1. Varianten, Resümee der Verwaltung und Klimawirkungsprüfung

0-Variante: Park Schönbusch

Die Nullvariante verläuft in Ost-West – Relation durch den Park Schönbusch. Diese Variante stellt allerdings für das Verkehrsmittel Rad keine Option dar, da die SSV sich weiterhin strikt gegen eine Benutzung der Parkwege für Radverkehr ausspricht. 

Variante 1 (Bestand): Großostheimer Straße – Wailandtstraße - AB16 (siehe Anlage).

Der Radverkehr wird stadtauswärts zwischen Willigisbrücke und Westring auf einem getrennten Geh- und Radweg geführt. Ab Einmündung Westring werden Fußgänger und Radfahrer gemeinsam bis zur Einmündung Lorbeerweg geführt. Im weiteren Verlauf stehen dem Rad- und Fußgängerverkehr getrennte Flächen zur Verfügung. Ab Höhe Kastanienweg besteht ein gemeinsamer Geh- und Radweg, der ab Bushaltestelle bis Wailandtstraße im Zweirichtungsverkehr geführt wird. 
Der stadteinwärts fahrende Radverkehr wird bis zur Einmündung Großostheimer Str./Mainwiesenweg im Zweirichtungsverkehr betrieben. Mittels baulicher Querungshilfe wird der Radfahrer auf einem gem. Geh- und Radweg geführt. 
Die Radverkehrsanlagen sind bis zur Einmündung Wailandtstraße beleuchtet.

Variante 2 (Bestand): Kl. Schönbuschallee – Darmstädter Straße – AB 16 
(siehe Anlage)

Der Radverkehr wird durch die Kleine Schönbuschallee als gemeinsamer Geh- und Radweg und anschließend über die Zufahrtsstraße mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) zur Darmstädter Straße (B 26) geführt. Die B 26 wird mittels Querungshilfe passiert und der Radfahrer auf einen gemeinsamen Geh- und Radweg bis zum Gewerbegebiet Ostend geleitet. 

Die Radverkehrsanlagen sind abschnittsweise beleuchtet. 

Aktuell wird von Seiten des Staatlichen Bauamtes die Errichtung eines Radweges entlang der Darmstädter Straße zwischen dem Knoten Leiderer Lichtspiele bis Auweg geplant. Die Verwaltung rechnet mit der Realisierung in den Jahren 2023/2024. 

Mit Umsetzung o. a. Maßnahme entsteht eine lückenlose, umwegfreie sowie verkehrssichere Anbindung des Stadtteiles Leider.



Neubau – Varianten 3 und 4 (siehe Anlage)

Die Trassenführung stellt einen Lückenschluss im Radwegenetz dar. Die Trassen verlaufen über ca. 1,2 km südlich der Bahngleise. Die Breite des Zweirichtungsradweges beträgt 2,5 m.
Die Trasse quert den Welzbach sowie ein derzeit stillgelegtes Industriegleis der Firma Westarp. 

Variante 3: Kl. Schönbuschallee – gleisnahe Umfahrung Schönbuschallee – AB 16

Bei Variante 3 lag der Focus auf einem geringen Abstand zu den bestehenden Bahnanlagen, um den Eingriff und die Zerschneidung der Landschaft möglichst gering zu halten.

Variante 4: Kl. Schönbuschallee – gleisferne Umfahrung Schönbuschallee – AB 16

Der Trassenverlauf in Variante 4 liegt außerhalb des Zauneidechsenhabitates. 


Klimawirkungsprüfung

Der Umweltverbund soll durch die Verbesserung von Infrastruktur und Betrieb gestärkt werden. Insbesondere der Modal Split - Anteil des Radverkehres bietet Potential eine umweltschonende Mobilität weiter auszubauen. Hierfür verbessert die Stadt Aschaffenburg u. a. die innerstädtischen Verbindungen mit kurzen Weglängen sowie die außerstädtischen alltagstauglichen Verbindungen in die umliegenden Gemeinden. Dadurch werden u. a. Pendelverkehre von Beruf und Freizeit vom Kfz auf das Verkehrsmittel Rad verlagert sowie Wegeketten mit dem Rad abgewickelt. Durch die Stärkung des Radverkehres werden nicht nur der Kohlenstoffdioxidgehalt in der Luft, sondern auch die Belastungen durch andere Schadstoffe und Lärmemissionen verringert. Durch Investitionen in Radverkehrsmaßnahmen wird das Verkehrsverhalten nachhaltig auf die Aktive Mobilität gelenkt, sodass auch der verkehrsbedingte Flächenverbrauch in und um Aschaffenburg zukünftig reduziert werden kann. 

  1. Alternativenprüfung (siehe Anlage)

Aufgrund des Artenschutzes (§44 Bundesnaturschutzgesetz) und der vorliegenden streng geschützten Biotope (§30 und Art. 23 Bundesnaturschutzgesetz) sind für die Umsetzung der geplanten Radwegtrasse eine naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde sowie eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Regierung Unterfranken) erforderlich. 

Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung fordert 3 kumulativ zu erfüllende Bedingungen: 

  • Öffentliches Interesse bzw. überörtliche Notwendigkeit,
  • Alternativenlosigkeit zum Vorhaben und
  • Artenschutz und naturschutzrechtliche Kompensation müssen gegeben sein.

Die Alternativenprüfung beinhaltet die Prüfung der Bestands- und Planungsvarianten. In der Gesamtbetrachtung liegen die Ergebnisse zu den Trassenführungen dicht beieinander. 

Die tabellarische Zusammenfassung zeigt dennoch deutlich, dass die Interessen des Radver-kehres mit den Planungsvarianten für die Zielgruppe Radverkehr am besten vertreten werden. Das Ziel, ein geschlossenes Radwegenetz und eine nachhaltige Mobilitätsentwicklung i.V.m. der Erhaltung der historischen Parkanlage Schönbusch werden mit den Varianten 3 und 4 am ehesten erreicht. Dem entgegen stehen die Belange des Naturschutzes, denen am ehesten mit den Bestandsvarianten 1 und 2 Rechnung getragen wird.



Resümee der Verwaltung 

Beide Bestandsvarianten ergeben sich aus gestückelten Streckenabschnitten mit wechselnden Führungsarten und haben Konfliktpunkte zum motorisierten Individualverkehr (MIV), sodass die bestehenden Radverkehrsangebote weder verkehrssicher noch durchgängig befahrbar sind. Die Varianten 3 und 4 stellen eine überstädtische direkte Verbindung dar, und binden wie Variante 2, Freizeiteinrichtungen entlang der kleinen Schönbuschallee an, wodurch eine flexible Wegegestaltung auch im Alltag begünstigt wird. Bestärkt wird dies mit der vorgesehenen Asphaltierung der Radhauptverbindungen 1. Ordnung Richtung Großostheim und Wailandtstraße. Auch die Radverbindung im Freizeitnetz Stockstadt – Niedernberg (Landkreis Aschaffenburg) soll durch Asphaltierung des bestehenden Wirtschaftsweges Richtung Stockstadt im direkten Anschluss an den Radweg Schönbusch aufgewertet werden.

Im Zuge eines Lückenschlusses im Radwegenetz lassen sich Beeinträchtigungen der Natur nicht vermeiden. Mit entsprechender Trassenwahl sowie Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich der unvermeidbare Eingriff jedoch minimieren und an anderer Stelle ausgleichen. Um die flächenhafte Ausdehnung der verkehrlich geprägten Flächen (Zerschneidung der Landschaft) sowie den Grunderwerb so gering wie möglich zu halten, wird seitens der Verwaltung Variante 3 der Vorzug gegeben. Zudem ist der Streckenverlauf bei Variante 3 geradlinig und somit attraktiver für den Radverkehr. Mit der vorgesehenen Trassenführung in Variante 4 wird dem Artenschutz jedoch verstärkt Rechnung getragen, weshalb Variante 4 als Kompromiss seitens der Verwaltung tragbar wäre. Der Grunderwerb kann sich hier jedoch als schwierig erweisen und so das Gesamtprojekt ins Stocken geraten. 


Stärkste Alternative zum Neubau ist Variante 1 (Großostheimer Straße). Vorteilhaft sind hierbei die bereits zur Verfügung stehende Infrastruktur und Flächenverfügbarkeiten. Eine Ertüchtigung der Großostheimer Str. und der in beiden Fahrtrichtungen verkehrssichere Ausbau von Variante 1 ist zwar auch mit Kosten verbunden, wäre aber eine zeitlich zügigere und kostengünstigere Alternative. Der Ausbau der Großostheimer Str. mit sicheren Radverkehrsanlagen würde auch einen weiteren Lückenschluss für andere wichtige Radwegeverbindungen im gesamtstädtischen Radwegenetz darstellen. Allerdings bleibt bei Variante 1 die Frage offen, ob das Ziel, den illegalen Freizeitradverkehr aus dem Schönbusch herauszuhalten - welches Ursprung der Diskussion und Planungsprämisse war - erreicht wird.

Die Verwaltung steht seit Frühjahr 2022 in Grundstücksverhandlungen mit der Firma LMH Immobilien GmbH & Co.KG.


  1. Weiteres Vorgehen 

Im weiteren Planungsschritt soll die beigefügte Alternativenprüfung bei der Regierung Unterfranken eingereicht werden, da vor Baubeginn die Ausnahmegenehmigung nach § 45 BNatSchG einzuholen ist. Desweiteren ist bei der geplanten Trassenführung (§30, Biotope) auch eine Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich. Möglicherweise besteht auch ein Kompensationsbedarf für die Herstellung des Zauneidechsenhabitates. 

Kostenträger der Baumaßnahme ist die Stadt Aschaffenburg. Eine Kostenaufteilung für die Baumaßnahme, die Umsetzung der Verkehrssicherungspflicht sowie die Übernahme der Baulast ist seitens der Stadtverwaltung mit der SSV bei einem weiterführenden Planungsauftrag zu vereinbaren. 

Bei einer Ausbildung des Radweges mit einer wassergebundenen Decke betragen die Baukosten ca. 850.000 € (Stand Januar 2022). Durch die der politischen Lage geschuldeten weltweiten Preisentwicklungen ist hierfür mit wesentlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Die Kosten für Ausgleichsmaßnahmen und Grundstücksvereinbarungen sind hinzuzufügen. Der exakte Ausgleichsbedarf ist noch unbekannt. Unter Vorbehalt wird hierfür derzeit mit Kosten von ca. 150. 000 € gerechnet. Darüber hinaus sind in derzeitigem Planungsstand weder Boden- noch Kampfmitteluntersuchungen durchgeführt, wodurch sich in späteren Leistungsphasen Kostensteigerungen ergeben können.

Im Rahmen der nationalen Klimaschutzinitiative bestehen Fördermöglichkeiten. Der Neubau des Radweges Schönbusch fällt hierbei unter den Förderschwerpunkt „investive Klimaschutzmaßnahmen“. Die Förderquote für Kommunen beträgt bei Erfüllung der aufgestellten Förderrichtlinien 50%. Bei Ausbau mit einer wassergebundenen Decke, wie von Arten- und Naturschutz sowie SSV vorgegeben, und dem Entfall der Beleuchtung werden jedoch maßgebliche Förderkriterien nicht erfüllt, was die Förderfähigkeit in Frage stellt. Alternativ sind Förderungen über das Bayerische GVFG oder das Förderprogramm Stadt und Land denkbar. Die Wahl des Förderprogrammes richtet sich zu gegebenem Zeitpunkt nach der maximalen Zuwendung.

Der Beschlussvorlage liegen die Alternativenprüfung mit Anlagen, die aufgeführten Stadtratsbeschlüsse sowie die Stellungnahme der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung (SSV) bei.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Vorentwurf samt Alternativenprüfung zur Radwegtrasse wird gebilligt und der Zwischenstand der Alternativenprüfung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Weitere Planungen zum Neubau eines Radweges auf der Südseite entlang des Park Schönbusch werden nicht weiterverfolgt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.11.2022 10:01 Uhr