I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 3 und Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) in Verbindung mit Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen in der Stadt Aschaffenburg (Abfallwirtschaftssatzung) vom 17.06.1997 (amtlich bekannt gemacht am 27.06.1997), zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 03.07.2017 (amtlich bekannt gemacht am 14.07.2017)
§ 1
In § 11 Abs. 2 wird nach Nr. 1 a folgender Abschnitt angefügt:
b) Leichtverpackungen, die aufgrund des § 14 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes außerhalb der öffentlichen Entsorgung zurückzunehmen und zu verwerten sind, soweit sie nicht im Holsystem entsorgt werden;
c) stoffgleiche Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metall, soweit sie nicht im Holsystem entsorgt werden.
§ 2
In § 13 Abs. 2 wird nach Nr. 1 b folgender Abschnitt angefügt:
c) Leichtverpackungen, die aufgrund des § 14 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes außerhalb der öffentlichen Entsorgung zurückzunehmen und zu verwerten sind und stoffgleiche Nichtverpackungen, soweit sie nicht im Bringsystem entsorgt werden;
§ 3
In § 14 Abs. 1 wird nach Nr. 4 angefügt:
5. gelbe Normgefäße mit 240 l und 1.100 l Füllraum für Leichtverpackungen, die aufgrund des § 14 Abs. 1 des Verpackungsgesetzes außerhalb der öffentlichen Entsorgung zurückzunehmen und zu verwerten sind und stoffgleiche Nichtverpackungs-Wertstoffe;
§ 4
§ 16 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:
Die Behälter für Altpapier und die für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen werden vierwöchentlich geleert.
§ 5
§ 16 Abs. 3 entfällt.
§ 6
Die Änderungssatzung tritt am 01.02.2023 in Kraft.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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