Anpassung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 14PL/3/14/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg fördert Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg mit der „Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg“ über das seitens des Gesetzgebers vorgesehene Maß hinaus, um Träger, die sich im Ausbau und Erhalt des Angebots von Betreuungsplätzen für Kinder engagieren, zu unterstützen. 

Die derzeit gültige Richtlinie (Anlage) wurde durch den Stadtrat am 16.07.2018 beschlossen. 

Eine Anpassung erscheint aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen notwendig. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen sowohl dem steigenden Finanzdruck als auch der tatsächlichen Betreuungsstruktur Rechnung getragen werden. 

I.

Bisher wurden Natur- und Waldkindergärten, die nicht über feststehende Immobilien, sondern über Bauwägen verfügen, bei der Baukostenförderung nicht unterstützt. Es wird daher folgende Ergänzung von Ziff. I. 1. „Zuschusszweck“ zu ergänzen wie folgt: 

Weiterhin wird ein Zuschuss auch bei Schaffung zusätzlicher Plätze in Natur- und Waldkindergärten gewährt, sowie bei Ersatzbeschaffungen.

II.

Die Verwaltung schlägt weiter vor, Ziff. I. 4 „Art und Umfang und Höhe der Zuwendung“ der Richtlinie wie folgt zu ergänzen: 

Für die Natur- und Waldkindergärten gewährt die Stadt Aschaffenburg einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Kosten für die erstmalige Anschaffung eines Bauwagens. Gundlage der Zuschussberechnung ist die Kostenberechnung des Maßnahmeträgers. Diese Förderung gilt auch für die Ersatzbeschaffung. 
Weiterhin werden bei Natur- und Walkindergärten die erstmalige Einrichtung von Infrastruktur wie z. B. Toiletten mit 80 % der Kosten bezuschusst. 
Die Bindungsfrist beträgt 15 Jahre soweit die Nutzung vorher aufgegeben wird, ist eine anteilige Rückerstattung der Förderung fällig. 

III.

Bisher wurden Horte im Rahmen der Bezuschussung von neugeschaffenen Hortplätzen nicht berücksichtigt, was zu einer Ungleichbehandlung führte. 
Es wird daher vorgeschlagen, Ziff.I. 6 „Erstausstattung“ wie folgt zu ergänzen: 

„Einen Betrag in Höhe von 1.200,00 € pro neugeschaffenem Hortplatz“

Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung reichen die bisher bewilligten Zuschüsse für die Erstausstattung nicht mehr aus. Es wird daher bei Kindergärten und Krippen folgende Anpassung vorgeschlagen: 

„Einen Betrag in Höhe von 1.700,00 € pro neugeschaffenem Kindergartenplatz. 
Einen Betrag von 2.200,00 € pro neugeschaffenem Kinderkrippenplatz. 

Zukünftig sollen hier auch im Rahmen von Modellprojekten vorübergehend geschaffene Plätze bezuschusst werden, daher wird folgende weitere Ergänzung vorgeschlagen: 

Soweit im Rahmen von zusätzlichen Modellprojekten, die nicht von obigen Ausführungen umfasst sind, Plätze wie z. B. in Einstiegsgruppen für mindestens 6 Monate geschaffen werden, 

einen Betrag von 500,00 pro neugeschaffenem Betreuungsplatz. 

IV.

Um der bereits angesprochenen Ungleichbehandlungen von Trägern von Wald- und Naturkindergärten entgegenzuwirken, wird folgende Ergänzung von Ziff. II. Zuschüsse für bauliche investive Maßnahme“ vorgeschlagen: 

„Vorstehende Bestimmungen gelten für Natur- und Waldkitas mit Betreuung in Bauwägen oder vergleichbaren Unterbringungsmöglichkeiten gleichermaßen.“

V.

Im Hinblick auf den kommenden Ganztagesanspruch wird vorgeschlagen, den Mietkostenzuschuss auch auf die Horte auszuweiten. Der Mietzuschuss wird außerdem wegen der allgemeinen Kostensteigerungen angehoben: 

Die Stadt Aschaffenburg gewährt Betriebsträgern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder in angemieteten Räumen schaffen, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50% der Kaltmiete, maximal 6 €/m².

VI.

Die Praktikantenzuschüsse sollen den Änderungen der Ausbildung entsprechend angepasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, Ziff. IV. wie folgt neu zu fassen: 

„Die Stadt Aschaffenburg gewährt für die Förderung der Ausbildung von SEJ-Praktikanten, Berufspraktikanten und Optiprax-Praktikanten einen Zuschuss in Höhe von 50 % der jährlich entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von max. monatlich 400,00 € unter der Voraussetzung, dass der Betriebsträger die Mindestvergütung entsprechend der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaften der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik zahlt. 

Der Antrag ist bis zum 31.07. eines jeden Jahres für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Das Bestehen des Praktikumsverhältnisses ist durch Vorlage einer Kopie des Vertrages nachzuweisen und dem Antrag beizufügen. Abbrüche sind der Stadt Aschaffenburg unverzüglich mitzuteilen. 

Soweit durch gesetzliche Bestimmungen weitere Formen von Praktika vorgesehen werden, sind diese in gleicher Weise zu bezuschussen. Voraussetzung ist, dass diese für die Anerkennung der Ausbildung erforderlich sind. Zur Ausbildung zählt auch ein einschlägiges Studium. 

VII. 

Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen wird ferner vorgeschlagen, Ziff. V „Förderung des Verwaltungsaufwandes in einer Kindertageseinrichtung“ wie folgt anzupassen: 

„Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € pro Kita-Gruppe und bei eingruppigen Kitas 1.300,00 € als pauschalen Sachaufwand für den Betrieb der Kindertageseinrichtung. Der Zuschuss wird gewährt ohne dass es einer Antragstellung bedarf und im ersten Quartal des Jahres ausgezahlt. Änderungen in der Gruppenanzahl (langfristig geschlossene oder zusätzliche Gruppen) sind unverzüglich mitzuteilen. Überzahlungen aufgrund von Gruppenschließungen sind zurückzuerstatten. Eine Erhöhung des Zuschusses aufgrund unterjähriger Erweiterung der Gruppen wird im Folgejahr ausgezahlt.“ 

Die oben vorgeschlagenen Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten. 

Ein Entwurf der Neufassung ist als Anlage beigefügt. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Anpassung der Richtlinie für die Zuwendungen von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg (Anlage 5).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.12.2023 17:27 Uhr