Anlass und Ausgangslage
In der Gailbacher Straße hat sich eine Verkehrssituation eingestellt, die verkehrsgefährdend ist und ein geregeltes Miteinander der Verkehrsteilnehmer oft nicht zulässt. Die Verwaltung wird immer häufiger über Gefahrensituationen informiert.
Ein sicherer Verkehrsablauf des motorisierten Individualverkehres (MIV) und des Radverkehres sowie ein störungsfreier Betrieb des ÖPNV ist durch falsch parkende Kfz oft nicht möglich ist. Die verbleibende Fahrbahnbreite ermöglicht aufgrund parkender Kfz keinen Begegnungsverkehr von Bus und Pkw, wodurch der ÖPNV-Betrieb stark behindert wird. Nicht selten führen diese Behinderungen zu Fahrplanverzögerungen. Auch eine Begegnung von Bus und Rad sowie Pkw und Pkw ist in weiten Streckenabschnitten oft nicht möglich. Die Verkehrssituation wird auch teilweise durch enge Ein- und Ausfahrten belastet, da diese teilweise nur mit Rangiervorgängen passierbar sind. Darüber hinaus werden häufig auch Wohnmobile abgestellt.
Ein weiteres Problem stellt das Parken vor den privaten Grundstückszufahrten dar. Höfe und Garagen werden oft zweckentfremdet und nicht zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt. Dadurch entstehen auf beiden Straßenseiten geschlossene Parkreihen. Lücken zum Ausweichen für den fließenden Verkehr sind dadurch nicht mehr gegeben.
Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist die Verwaltung veranlasst, eine Änderung der Parkregelung vorzunehmen.
Bestand und Planung
Bestand
In der Gailbacher Straße wird derzeit auf beiden Straßenseiten halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Die nutzbaren Gehwegbreiten werden dadurch vergleichsweise schmal und liegen abschnittsweise unter 1,50 m. Die baulichen Gehwegbreiten liegen zwischen 1,60 m und 2,0 m.
Die derzeitigen Fahrbahnbreiten variieren und liegen zwischen 6,0 m und 6,50 m.
Die Gailbacher Straße unterliegt einer Tempo-30 Regelung und wird von der städtischen Buslinie 5 im 30 Minuten Takt bedient.
Planung
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Gehwegnutzung ist eine Veränderung der Parksituation erforderlich. Erforderlich ist, den Gehweg zukünftig von parkenden Kfz freizuhalten. Jede Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn führt jedoch zwangsläufig zu einer gefühlten Verringerung der Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum.
Wesentliche Aspekte sind die Gewährleistung eines reibungslosen ÖPNV-Betriebes sowie die Verkehrssicherheit der schwachen Verkehrsarten. Durch das Stellplatzangebot auf der Fahrbahn verringert sich die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn auf etwa 4,50 m. Diese stellenweise Einengung des Fahrbahnbereiches ist jedoch im Sinne einer Verkehrsberuhigung wünschenswert und eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme. Für die Stellplätze ist eine Breite von 2,0 m vorgesehen.
Der fließende Verkehr des MIV kann sich in den geplanten Stellplatzlücken arrangieren. Die Grundstücksein-bzw. ausfahrten sind gut passierbar, da auch die baulichen Gegebenheiten in der Planung berücksichtigt wurden.
Hinsichtlich des Radverkehres bietet die Planung gegenüber dem Bestand ein besseres und sichereres Passieren dieses Streckenabschnittes. Dies ist wichtig da, die Gailbacher Straße die direkte Radverbindung in Richtung Gailbach darstellt und auch als solche ausgeschildert ist.
Als flankierende Maßnahme wird im Einmündungsbereich Gailbacher Straße/ Weinbergstraße stadtauswärts absolutes Halteverbot vorgesehen. Dies ermöglicht u. a. ein ordentliches Anfahren der anschließenden Haltestelle und eine störungsfreie Durchfahrt des Busverkehres.
Vorliegende Planung enthält zehn Stellplatzangebote. Die Planung bildet die maximale Stellplatzanzahl ab und wird den planerischen Mindestanforderungen gerecht.
Bürgerbeteiligung, Abstimmung Verwaltung und weiteres Vorgehen
Die vorgeschlagene Stellplatzanordnung wurde den Anwohnern inform eines Infoblattes (siehe Anlage) erläutert und mittels Plandarstellung vorgestellt. Zusätzlich bot die Verwaltung im Rahmen einer Ortsbegehung am 20. Juli 2023 den Anwohnern die Möglichkeit sich am Planungsprozess zu beteiligen. Zu diesem Orttermin sind ca. 40 Anwohner erschienen. Vorschläge wurden diskutiert und Änderungen aufgenommen. Es bestand Einvernehmen, dass die neue Stellplatzanordnung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, provisorisch aufmarkiert wird.
Die Planung wurde mit den Verkehrsbetrieben, dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt.
Die Kosten der Maßnahme liegen bei ca. 10 000 € und werden von der Stadt Aschaffenburg getragen. Die Umsetzung soll als Testphase noch im Jahre 2023 erfolgen.
Der Beschlussvorlage liegen zwei Infoblätter und ein Übersichtslageplan (M 1:500) bei.