Die Stadt Aschaffenburg wird von Kitaseite wie bereits in den vergangenen Jahren auch aktuell gebeten, die Schließtageregelung bei den Zuschussrichtlinien insbesondere aufgrund des Fachkräftemangels zu streichen. Mit Beschluss vom 20.03.2023 hat der Stadtrat daher die Aussetzung der Schließtageregelung für ein Jahr beschlossen.
Auch im Unterausschuss Bildung und Betreuung des Jugendhilfeausschusses wurde die Thematik problematisiert.
Seit dem vergangenen Frühjahr hat sich die Situation in den Einrichtungen nicht verändert.
Die Auswirkungen des Fachkräftemangels treten immer deutlicher hervor.
Der Tarifabschluss für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungstarif des öffentlichen Dienstes, der vielfach in die eigenen Tarifverträge übernommen wurde, gewährt den pädagogischen Mitarbeitenden darüber hinaus zusätzlich zu den Urlaubstagen noch zwei (bzw. vier inklusive „Umwandlungstage“) weitere Regenerationstage, die zu einer weiteren Anspannung der Personalsituation führen.
Die Programme zur Gewinnung von Fachkräften und (Weiter)qualifizierung von Fach- und Ergänzungskräften werden aufgrund der Laufzeiten der Maßnahmen nicht aktuell im bereits begonnenen Kindergartenjahr 2023/24 zu einer Veränderung der Situation auf dem Arbeitsmarkt führen.
Zur Entlastung der Einrichtungen befürwortet die Verwaltung daher eine Aussetzung der Schließtageregelung bis zum 31.12.2025. Somit würde die Schließzeitenregelung des BayKiBiG greifen, die maximal 30 Schließtage exklusive Fortbildungstagen erlaubt.
Die weitere Entwicklung am Arbeitsmarkt bleibt darüber hinaus ebenso abzuwarten wie die gesetzgeberischen Voraussetzungen. Eine Neubetrachtung ab dem Kitajahr 2025/26 kann daher frühestens im Herbst des Jahres 2024 erfolgen. Dem Stadtrat wird hierüber, wie bereits in der Sitzung des Plenums vom 20.03.2023 angekündigt, im Herbst 2024 berichtet werden
Eine Aufhebung der Regelung über den 31.12.2025 hinaus wird weiterhin auch nicht als interessengerecht und angemessen angesehen. So sind zwar die Argumente der Betriebsträger und der Einrichtungsleitungen gut nachvollziehbar, jedoch sind auch die Interessen der Eltern von Kitakindern und die des im Gruppendienst tätigen Personals zu berücksichtigen.
Seitens der Eltern werden immer wieder nachvollziehbar organisatorische Betreuungsengpässe geschildert, die gegen eine dauerhafte Aufhebung der Schließtageregelung sprechen. So liegt z. B. der gesetzliche Urlaubsanspruch bei einer 6-Tage-Woche bei 24 Tagen.
Auch seitens des Personals von Kindertageseinrichtungen besteht nicht ausschließlich der Wunsch nach einer Ausweitung der Schließtageregelung. Vielfach wird dies als arbeitnehmerunfreundlich erachtet, da Urlaub ausschließlich in vorgegebenen Zeiten möglich ist.
Die Situation der Schließtageregelung muss im zweiten Halbjahr 2024 neu bewertet werden.
Eine Aussetzung der Schließtage bis zum Jahresende des übernächsten Jahres wird vorgeschlagen, da seitens der Einrichtungsträger richtigerweise darauf hingewiesen wurde, dass eine Planung und Abrechnung grds. für ein Haushaltsjahr über KiBiGWeb stattfindet. Eine unterjährige Anpassung der Schließtage zum Ende des Kitajahres ist mit großem organisatorischen Mehraufwand für die bereits stark belasteten Einrichtungen verbunden.