Planfeststellung Bahnhaltepunkt Aschaffenburg-Ost;
Stellungnahme der Verwaltung
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die DB Netz AG und die DB Station&Service AG, Bahnhofsmanagement Nordfranken, haben beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Planfeststellung für das Vorhaben „Neubau Haltepunkt Aschaffenburg Ost und Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km 88,104“, Bahn-km 87,989 bis 88,209 der Strecke 5200 Würzburg - Aschaffenburg in der Stadt Aschaffenburg gestellt.
Das Bauvorhaben betrifft eine Betriebsanlage der Eisenbahn des Bundes gemäß § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Gemäß § 3 Abs. 2 Bundeseisenbahnverwaltungsgesetz (BEVVG) ist das Eisenbahn-Bundesamt die zuständige Planfeststellungs- und Anhörungsbehörde im Bereich der
Eisenbahnen des Bundes.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Stadt Aschaffenburg aufgefordert, alle städtischen Stellen bzw. Fachabteilungen, deren Aufgabenbereich von der Planung berührt werden, zu beteiligen und eine Gesamtstellungnahme zu übersenden.
Diese Gesamtstellungnahme befindet sich im Anhang.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Bahnhaltepunkt Aschaffenburg-Ost im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Kenntnis (Anlage 6).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2024 11:00 Uhr