1 Sachlage
Innerhalb des Stadtgebiets Aschaffenburgs, entsprechend der Preisstufe 11 des VAB-Tarifblatts, bestehen Sondertarife für bestimmte Verkehrstage bzw. Personengruppen. Die jeweilige Differenz zum von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch den städtischen Haushalt an die Stadtwerke bzw. auch die anderen Unternehmen der VAB ausgeglichen.
Eine erneute Beratung ist nun erforderlich, um etwaige Umstellung zum 01.01.2025 vornehmen zu können.
Bei der ersten Beratung im Plenum am 04.12.2023 wurde zunächst die Fortführung aller bisherigen Angebote bis zum 31.12.2024 beschlossen.
Im Ergebnis der zweiten Beratung im Plenum vom 18.03.2024 wurde beschlossen:
- Die Möglichkeit zur kostenfreien Nutzung des ÖPNV innerhalb Aschaffenburgs an Samstagen endet am 31.12.2024.
- Das Angebot einer vergünstigten Tageskarte an Sonn- und Feiertagen endet am 31.12.2024.
- Der Aufhebung des Angebotes vergünstigter ÖPNV-Tages- und Monatskarten für Kulturpassinhaber zum 01.07.2024 wurde zugestimmt.
- Der Antrag zur Einführung eines Neubürgertickets wurde abgelehnt.
- Der Antrag zur Einführung eines Kurzzeittickets wurde abgelehnt.
Alle den Schülerverkehr betreffenden Tarife und Aspekte werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt. Hierunter fallen:
- 12-€-Ticket für Auszubildende und Schüler, für die keine Schulwegkostenfreiheit besteht
- Für Schüler, für die Schulkostenfreiheit besteht: Eigenfinanzierung des Differenzbetrags zwischen der Monatskarte Azubi und dem Deutschlandticket.
- Für Schüler, für die keine Schulkostenfreiheit besteht: Ermäßigtes Deutschlandticket (29 €)
2 Kostenfreier ÖPNV an Samstagen
Die kostenfreie Nutzung des ÖPNV innerhalb Aschaffenburgs besteht seit dem 01.12.2018. Einst eingeführt, um eine Verlagerung der Verkehrsmittelwahl vom Pkw auf den ÖPNV zu begünstigen, zeigt sich im Nachhinein, dass es eher zu Verlagerungen innerhalb des Umweltverbunds führte. Damit ist insbesondere die Verlagerung von Fußgänger- und Radverkehr auf den ÖPNV gemeint. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach dem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen an einem Samstag pro Fahrgast auf 2,70 €, ab 2024 auf 3,10 €.
Die Verwaltung schlägt insbesondere wegen der hohen Kosten vor, die kostenfreie ÖPNV-Nutzung zum 31.12.2024 aufzuheben.
Ausgleichsbedarf 2023: 282.587,40 €
Ausgleichsbedarf 2024: 324.452,20 € bei Fortführung des Bestands
3 Vergünstigte Tageskarte an Sonn- und Feiertagen
Seit dem 01.01.2021 zahlen die Kunden an Sonn- und Feiertagen 1 € für die Tageskarte (statt 2,40 € für Kinder und 4,10 € für Erwachsene).
Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung an Sonn- und Feiertagen nach dem 31.12.2024 nicht fortzuführen.
Ausgleichsbedarf 2023: 78.306,70 €
Ausgleichsbedarf 2024: 86,000,00 € bei Fortführung des Bestands
4 AufAchse-Ticket
Die im Jahr 2019 eingeführte Tageskarte mit Gültigkeit im gesamten VAB-Gebiet war zu Beginn nur für die Sommerferien gedacht. Danach wurde es in der zweiten Stufe auf die Wochenendtage, Feiertage und alle Schulferientage ausgedehnt. Die Nachfrage nach diesem Ticket, das für Kinder 3,50 € und für Erwachsene 5,00 € kostet, war so groß, dass ein finanzieller Ausgleich durch die Aufgabenträger nicht erforderlich wurde. Seit der dritten Stufe ab dem Jahr 2022 gilt das Ticket auch an Werktagen ab 9:00 Uhr. Hierfür wurde für die Stadt Aschaffenburg ein Ausgleichsbedarf von ca. 23.000 € prognostiziert. Tatsächlich belief sich der Aufwand im Jahr 2022 auf rund die Hälfte der Kosten. Dies ist ein Indiz für die hohe und vor allem zusätzlich induzierte Fahrgastnachfrage. Das AufAchse-Ticket ist das ideale Ticket für Gelegenheitsfahrer und ein Erfolgsmodell der VAB, insbesondere in Bezug auf den relativ geringen finanziellen Ausgleichsbedarf.
Das AufAchse-Ticket war bis zum 31.12.2023 befristet und wird seit dem 1.7.2024 unbefristet fortgesetzt. Es hat damit auch nach dem 31.12.2024 weiterhin Bestand. Zusätzlich soll ab 01.01.2025 die 9:00 Uhr-Beschränkung entfallen. Dies wird voraussichtlich eine geringfügige Steigerung des Ausgleichsbedarfes bewirken.
Ausgleichsbedarf 2022: 11.831,63 €
Ausgleichsbedarf 2023: 32.317,58 €
Ausgleichsbedarf 2024: 35.000,00 € (geschätzt)
5 Park+Ride-Ticket
Gelegenheitsnutzer zahlen für das Parken und die anschließende Tageskarte 2,- € (statt 8,20 €). Jahreskunden zahlen 30 € (statt 40,80 €) pro Monat. Durch die Sperrung der Willigisbrücke zwischen Juni und Dezember fiel der Ausgleichbedarf 2022 geringer aus, was aber kaum ins Gewicht fällt. Im Mittel setzt sich die Nachfrage aus 6 Jahreskunden und weniger als 1 Gelegenheitskunden pro Tag zusammen. Die geringe Nachfrage legt nahe, das Angebot einzustellen und damit auch die Kosten für den Betrieb der Schrankenanlage einzusparen.
Auf Grund des geringen Ausgleichsbedarfs und der grundsätzlich verkehrspolitisch positiven Ausrichtung soll das Angebot weiterhin bestehen bleiben.
Ausgleichsbedarf 2022: 4.011,60 €
Ausgleichsbedarf 2023: 4.270,80 €
Ausgleichsbedarf 2024: 4.600,00 €
6 Übersicht des Ausgleichsaufwands
In der Übersicht in Bild 1 sind die Ausgleichsbeträge der Jahre 2022 bis 2025 dargestellt. Die geschätzten Ausgleichbeträge für das Jahr 2024 berücksichtigen die Tariferhöhung zum 01.04.2024.
Fahrschein
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Ausgleich 2022 [€]
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Ausgleich 2023
[€]
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Ausgleich 2024 [€]
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Ausgleich 2025 [€]
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P+R (Einzel- und Jahreskarte
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4.011,60
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4.270,80
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4.600,00
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4.600,00
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Samstagsverkehr
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256.247,50
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282.587,40
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324.452,20
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0,00
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Sonn- und Feiertag
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49.464,00
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78.306,70
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86.000,00
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0,00
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Auf Achse - Ticket
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11.831,63
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32.217,58
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35.000,00
|
35.000,00
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Kulturpass
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80.871,00
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110.703,20
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119.000,00
|
0,00
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Summe
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402.425.73
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510.868,10
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569.052,20
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39.600,00
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Bild 1: Übersicht der Ausgleichsbeträge 2022-2025
Aus Sicht der Stadtverwaltung steht der vergleichsweise hohe finanzielle Aufwand der bisherigen Förderung in keinem angemessenem Kosten-Nutzen Verhältnis zu den erzielten Effekten.
7 Klimawirkungsprüfung
Die Förderung des ÖPNV ist grundsätzlich sinnvoll und klimarelevant, da ein attraktives ÖPNV-Angebot eine gute Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) darstellt. Die Steigerung des Modal-Split-Anteiles des ÖPNV ist deshalb weiterhin das Ziel der Stadtverwaltung, muss aber mit anderen Maßnahmen erreicht werden.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der CSU vom 05.08.2022, Einführung eines Neubürgertickets im ÖPNV
Anlage 2: Antrag der GRÜNEN vom 17.05.2023 und 11.03.2024
Anlage 3: Antrag von Johannes Büttner vom 15.03.2024
Anlage 4: Antrag der UBV vom 20.01.2024
Anlage 5: Antrag der KI vom 15.03.2024
Anlage 6: Antrag der CSU-, SPD- und Grünen-Stadtratsfraktion vom 18.03.2024