Genehmigung von Vorhaben des Vermögensplanes – hier Erstellung einer neuen Website für die Stadthalle


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Stadthallensenates, 05.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 05.06.2025 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. Der Stadthallensenat genehmigt das Vorhaben des Vermögensplans 2025 für die Erstellung einer neuen Website für die Stadthalle

II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadthallensenat ist lt. Betriebssatzung § 5 (3), Abs. 5 für die Genehmigung von Vorhaben des Vermögensplans zuständig, sofern der Betrag von 25 T€ überschritten wird.

Für die Stadthalle soll eine neue Website erstellt werden. Das hierfür vorgesehene Budget wurde bereits im Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg im Wirtschaftsjahr 2025 abgebildet und genehmigt. Da im nicht öffentlichen Teil die Vergabe beschlossen werden soll, muss - aus genanntem Grund - formhalber das Vorhaben vom Stadthallensenat genehmigt werden, da das Angebot oberhalb des Grenzwertes liegt.

Datenstand vom 05.06.2025 10:29 Uhr