Im Zuge der fortlaufenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurden weitere Online-Dienste produktiv geschaltet, wovon ausgewählte Leistungen vorgestellt werden.
- Standesamt – Anmeldung Eheschließung & Ehefähigkeitszeugnis
Mit dem Online-Dienst zur „Anmeldung zur Eheschließung“ steht Bürgerinnen und Bürgern ein komfortables Verfahren zur Verfügung, das bereits gut angenommen wird und häufig genutzt wird.
Darüber hinaus kann auch die Ausstellung eines „Ehefähigkeitszeugnisses“ online beantragt werden. Dieser Dienst wird zwar nur in Einzelfällen benötigt (wenn Aschaffenburger im Ausland heiraten), ist aber eine gesetzlich vorgeschriebene Leistung mit entsprechendem Verwaltungsaufwand.
Beide Verfahren entlasten das Standesamt durch strukturierte und vollständige Anträge.
- Ordnungs- und Straßenverkehrsamt – Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung
Die Anzeige öffentlicher Veranstaltungen nach Art. 19 LStVG erfolgt mittlerweile ausschließlich über das bereitgestellte Online-Formular. Die frühere PDF-Version wurde von der Website entfernt.
Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies auch eine Erleichterung, da die Anzeige nun jederzeit online eingereicht werden kann – ein Ausdruck oder postalisches Versenden entfällt.
Als nächster Schritt ist vorgesehen, auch den Antrag auf eine vorübergehende Gaststättenerlaubnis nach § 12 GastG digital zu integrieren, da beide Anträge häufig gemeinsam gestellt werden (z. B. bei Vereinsfesten).
- Bürgerbüro – Online-Auskunft Fahrzeugbriefe
Mit der Online-Auskunft zum Eingang von Fahrzeugbriefen (Zulassungsbescheinigung Teil II) wurde ein digitales Serviceangebot geschaffen, das insbesondere für Kundinnen und Kunden mit Leasingfahrzeugen nützlich ist. Sie können nun selbstständig und rund um die Uhr prüfen, ob der Fahrzeugbrief bereits im Bürgerbüro eingegangen ist.
Die erforderlichen Finanzierungsbriefe wurden bereits bisher durch das Bürgerbüro in einer Datenbank erfasst. Durch den neuen Online-Dienst ist für die Mitarbeitenden kein zusätzlicher Aufwand entstanden – gleichzeitig gehen weniger Rückfragen per Telefon oder E-Mail ein, was den täglichen Arbeitsablauf spürbar erleichtert.
Zusammenfassende Bewertung:
Auch wenn die Anträge noch nicht in allen Fällen vollständig medienbruchfrei verarbeitet werden können und keine durchgängige Automatisierung erfolgt, zeigt sich bereits jetzt ein praktischer Nutzen: Durch integrierte Plausibilitätsprüfungen in den Formularen ist die Datenqualität der eingehenden Anträge höher.
Zuvor handschriftlich eingereichte Anträge waren mitunter unvollständig oder schwer lesbar, was zu längerer Bearbeitungszeit und Rückfragen führte.
Die digitale Übermittlung schafft hier eine verlässlichere und strukturiertere Grundlage für die weitere Bearbeitung in den Fachämtern – und damit auch eine spürbare Entlastung im täglichen Verwaltungsablauf.