Zivile Verteidigung;
Sachstandsbericht
Daten angezeigt aus Sitzung:
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 14.07.2025
Beratungsreihenfolge
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Stadtrat nimmt den Bericht über die Aufgabenerledigung der Zivilen Verteidigung zur Kenntnis.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Ressourcen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung zu definieren und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund der geänderten außenpolitischen Bedrohungslage stellen Bund und Länder die Strukturen der Zivilen Verteidigung neu auf. Zivile Verteidigung umfasst u. a. die Planung, Vorbereitung aller zivilen Maßnahmen, die zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Verteidigungsfähigkeit und der Versorgung sowie des Schutzes der Zivilbevölkerung erforderlich sind.
Die KZV ist in vier Teilbereiche (“Säulen”)
- Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen
- Zivilschutz
- (Not-) Versorgung der Bevölkerung
- Unterstützung der Streitkräfte
untergliedert. Der Zivilschutz ist wiederum in zahlreiche Aufgaben, wie z. B. Selbstschutz, Schutzbau, Schutz der Gesundheit, Kulturgutschutz, Warnung, Schutz der Bevölkerung sowie lebens- oder verteidigungswichtiger ziviler Einrichtungen, unterteilt.
Basis der KZV ist eine bedarfsgerechte Planung des Bundes, wobei sich der Bund hier den Ländern und letztlich den Kreisverwaltungsbehörden bzw. Gemeinden bedient (Bundesauftragsverwaltung). Dies bedeutet, dass bereits in Friedenszeiten vor Ort ausreichende personelle und materielle Ressourcen geschaffen werden müssen, um die Aufgaben der Zivilen Verteidigung ordnungsgemäß erledigen zu können. Auf den als Anlage beigefügten Aufsatz des Bayerischen Innenministeriums aus der Fachzeitschrift Brandwacht 3/2025 wird hingewiesen.
Im Geschäftsverteilungsplan der Stadtverwaltung sind die Aufgaben der Zivilen Verteidigung als Mangementaufgabe dem Büro des Oberbürgermeisters und die des Zivilschutzes dem Amt für Brand und Katastrophenschutz zugeordnet. Die Aufgaben des Zivilschutzes als Kehrseite des Katastrophenschutzes zu Friedenszeiten betreffen in erster Linie, aber nicht ausschließlich die Katastrophenschutzbehörden1.
Die Regierung von Unterfranken aber auch andere Landesbehörden, wie z. B. das Bayerische Landesamt für Umwelt, sind bereits jetzt schon mit konkreten Aufträgen bzw. Handlungsempfehlungen an die Stadtverwaltung herangetreten. Das Amt für Brand- und Katastrophenschutz hat inzwischen festgestellt, dass der Umfang der Planungen des Zivilschutzes erheblich über den bereits im Rahmen des Katastrophenschutzes vorliegenden Vorsorgeplanungen hinausgeht.
Um der Priorität und der Wichtigkeit dieser Pflichtaufgabe gerecht zu werden, haben der Oberbürgermeister und die zuständigen Dienststellen die ersten organisatorischen Weichen gestellt. Auf die beigefügte Power Point wird hingewiesen.
Es zeichnet sich bereits jetzt ab, dass die vorhandenen Ressourcen zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe nicht ausreichen werden.
Datenstand vom 10.07.2025 15:12 Uhr