Ausgangssituation:
Gemäß § 8 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrags der Stadtbau Aschaffenburg GmbH besteht die Möglichkeit, dass die Mitglieder des Aufsichtsgremiums eine Vergütung bzw. Entschädigung für ihre Tätigkeit erhalten. Die Festlegung der Vergütung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung.
Derzeit zahlt die Gesellschaft folgende jährliche Vergütung an die Mitglieder des Gremiums:
Aktuelle Vergütung p.a.:
Funktion
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Entschädigung / Vergütung p.a.
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Vorsitz
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925,00 €
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stellv. Vorsitz
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770,00 €
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Aufsichtsrat/rätin
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615,00 €
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Weitere Sitzungsgelder werden derzeit nicht gewährt. Die letzte Anpassung der Vergütung erfolgte im Jahr 2006.
Da die Vergütung seitdem nicht mehr überarbeitet wurde, wurde der VdW Bayern (Verband der Wohnungsunternehmen in Bayern) um eine Vergleichsanalyse gebeten. Die Einschätzung zeigt, dass die derzeitigen Vergütungen nicht mehr marktüblich sind.
Zugrunde liegende Vergleichsstrukturen
Für die Ermittlung der Höhe der Aufsichtsratsvergütungen wurden die Bezügekonstellationen bei bayerischen Wohnungsbaugesellschaften in kommunaler Trägerschaft untersucht. Dabei wurden nur Gesellschaften gewählt, die in den allgemeinen Kriterien Wohnungsbestand, Bilanzsumme, Geschäftsumfang und Mitarbeiterzahl mit der Stadtbau Aschaffenburg GmbH (im Folgenden kurz: „Stadtbau“ oder „Gesellschaft“ genannt) vergleichbar sind.
Die Stadtbau verwaltet aktuell rund 3.200 Wohnungen bei einem Bilanzvolumen von rund € 220 Mio. Zudem ist die Gesellschaft im Bereich Neubau und Modernisierungen aktiv und unterhält einen eigenen Regiebetrieb/Hausmeisterservice.
Bei den im Vergütungsvergleich berücksichtigten Unternehmen handelt es sich um bayerische Wohnungsbaugesellschaften aus dem Mitgliederkreis des VdW mit kommunalen Gesell-schafterstrukturen. Sie beschäftigen sich insbesondere mit der Bewirtschaftung und Modernisierung des eigenen Hausbesitzes. Darüber hinaus sind diese Gesellschaften in unterschiedlicher Ausprägung im Bereich Neubau/Modernisierung sowie der Fremdverwaltung aktiv.
Der Aufsichtsrat der Stadtbau besteht aus neun Mitgliedern.
Vergleich der Sitzungsgelder und der Gesamtvergütungen von Aufsichtsräten
In den Vergleich wurden nachfolgende Vergütungsbestandteile der Aufsichtsratsmitglieder miteinbezogen:
- Vergütungen für den Aufsichtsratsvorsitzenden,
- Vergütungen für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie
- Vergütungen für einfache Aufsichtsratsmitglieder,
- Sitzungsgelder.
Die Daten beziehen sich auf unsere Erhebungen für die Geschäftsjahre 2023/2024. Berücksichtigt wurden insgesamt acht Vergleichsgesellschaften.
Im Allgemeinen lässt sich hinsichtlich der Festvergütungen von Aufsichtsräten häufig eine Staffelung beobachten. Diese Staffelung spiegelt die zu übernehmenden Aufgaben im Aufsichtsrat und damit die einhergehende Verantwortung wider. Typischerweise erfolgt die Staffelung wie folgt:
- Aufsichtsratsvorsitzende 200,0 %
- stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bzw. Schriftführer 150,0 %
- einfache Aufsichtsratsmitglieder 100,0 %
Die jährlichen Festvergütungen sind bei den einzelnen Vergleichsgesellschaften unterschiedlich geregelt. Sie belaufen sich (ohne Sitzungsgelder) nach unseren Erhebungen auf
- rd. € 1.620,00 bis rd. € 7.360,00 (Mittelwert rd. € 4.420,00) für Aufsichtsratsvorsitzende,
- rd. € 1.280,00 bis rd. € 5.720,00 (Mittelwert rd. € 3.530,00) für stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bzw. Schriftführer sowie
- rd. € 810,00 bis rd. € 3.670,00 (Mittelwert rd. € 1.800,00) für einfache Aufsichtsratsmitglieder.
Bei den untersuchten Vergleichsgesellschaften betragen die Sitzungsgelder des Aufsichtsrats (im Regelfall unabhängig von der Stellung des Mitglieds) im Rahmen einer pauschalen Aufwandsentschädigung regelmäßig zwischen rd. € 35,00 und rd. € 150,00 pro Sitzung. Der Mittelwert der gewährten Sitzungsgelder liegt bei rd. € 71,00.
Vorschlag Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder ab dem 01.01.2025
Die Mitglieder des Aufsichtsrats beraten die Geschäftsführer in der Geschäftsführung und überwachen die Geschäftsführung. Im Jahr 2024 fanden insgesamt 9 Sitzungen statt. Zudem wurden 3 Umlaufbeschlüsse gefasst.
Die nachstehenden Werte orientieren sich am ermittelten Mittelwert, bilden aktuelle Entwicklungen ab und stellen sich wie folgt dar:
Vorschlag Vergütung „Neu“ (p.a. zzgl. Sitzungsgeld):
Funktion
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Entschädigung / Festvergütung p.a.
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Sitzungsgeld pro teilgenommener Sitzung
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Vorsitz
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4.920,00 €
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100,00 €
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stellv. Vorsitz
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4.030,00 €
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100,00 €
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Aufsichtsrat/rätin
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2.300,00 €
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100,00 €
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Der Aufsichtsrat hat sich in der Gremiensitzung vom 28.04. mit dem Vorschlag befasst und beraten.