Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Stadterneuerung Damm-Mitte und Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 22.10.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.10.2012 ö Beschließend 9pl/13/9/12

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Sanierungsgebiete „Stadterneuerung Damm-Mitte“ und „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.

Für das Jahr 2013 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:

Sanierungsgebiet „Stadterneuerung Damm-Mitte“

-        Evaluation:

Die Sanierung im Stadtteil Damm wird im Jahre 2013 auslaufen. Nach fast 10-jähriger Laufzeit (das Sanierungsgebiet wurde im Jahr 2002 in das Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen, der Satzungsbeschluss am 03.11.2003 gefasst) gilt es dann, die Ergebnisse des Sanierungsverfahrens zu untersuchen und zu bewerten. Es ist geplant, dass diese Evaluation von einem externen Büro durchgeführt wird.

-        Weitere Maßnahmen sind in Damm nicht mehr vorgesehen.


Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt)

-        Investitions- und Verfügungsfonds:

Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2013 und 2014 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.

-        Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:

Verstärkt werden Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Durchgeführt werden können diese aber frühestens im Jahr 2014. Die Planung kann aber 2013 erfolgen, so dass in diesem Jahr auch der Förderantrag gestellt werden kann.

-        Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:

Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.

Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.


Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.

Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2014 durchgeführt (Haushaltsjahr 2014), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2013).

.Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Stadterneuerung Damm-Mitte“ und „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2013 sowie für die Fortschreibungsjahre 2014 - 2016 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.

Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
  1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
  2. im Entwurf für den Haushalt 2013 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3.        die Finanzierung für die Jahre 2014 - 2016 nach den Werten im Jahresantrag 2013 fortzuschreiben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:17 Uhr