Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen und Einbau eines Kletterzentrums sowie Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes mit drei Wohnungen und Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaffenburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.11.2012
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Herr ******** beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen, zum Einbau eines Kletterzentrums, zur Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes mit drei Wohnungen sowie zur Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaffenburg.
Bei dem Baugrundstück, gelegen zwischen Wendelbergstraße und Fürther Straße, handelt es sich um Teile der ehemaligen Kasernenanlagen der US-Armee. Das Baugrundstück ist fast vollständig mit Betonflächen versiegelt. Das Baugrundstück gliedert sich in einen höher gelegenen Teil, auf dem die Halle errichtet werden soll, und einen tiefer gelegenen Teil, für den vorübergehend ein selbständiger Lagerplatz für neue und gebrauchte Baumaterialien eingerichtet werden soll. In einem Winkelanbau an der Wendelbergstraße soll ein Büro- und Sozialgebäude mit drei Betriebswohnungen entstehen.
Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach den §§ 30 und 31 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung zulässig.
In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Herrn ********** wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung einer Halle zur Bearbeitung von Metallen und Einbau eines Kletterzentrums sowie die Errichtung eines Büro- und Sozialgebäudes mit drei Wohnungen und die Errichtung eines Lagerplatzes, Fürther Straße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:48 Uhr