Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, sowie Teilfläche aus xxx, Badergasse/Feuergäßchen, durch die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, BV-Nr. 20130090


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.05.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.05.2013 ö Beschließend 4uvs/4/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 26.03.2013, beantragt die Titana Immobilien GmbH, Frankfurt, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten, 2 Gewerbeeinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xxx und Teilfläche aus xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Badergasse/Ecke Feuergässchen in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung einer jahrzehntelang, aufgrund Kriegszerstörung, brachliegenden und als ebenerdiger Stellplatz genutzte Fläche, im Kern der Innenstadt. Planungsrechtlich seit 2003 im Bebauungsplan Nr. 1/28 „Feuergässchen“ geregelt, war es im vergangenen Jahr gelungen durch die Ablösung von Stellplätzen die Neuordnung der Grundstücksflächen zu erreichen und eine geordnete Bebauung einzuleiten. Das Bauvorhaben fügt sich im Wesentlichen in diese vorgesehene städtebauliche Planung ein. Es umfasst die Erstellung eines Wohn- und Geschäftshauses mit 11 Wohneinheiten und 2 Gewerbeeinheiten in insgesamt 4 Geschossen, wobei das letzte Geschoss zur Nachbarbebauung der Rückseite der Sandgasse als Staffelgeschoss abgerückt wurde. In der Tiefgarage werden Stellplätze für 24 Kraftfahrzeuge nachgewiesen. Die Unterschriften aller Nachbarn liegen vor.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 11./15.04.2013 befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1/28 a „Feuergässchen“ der für das Baugrundstück die Gebietsart „besonderes Wohngebiet“ festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung sind für das Bauvorhaben 19 Stellplätze erforderlich. Auf dem Baugrundstück liegt zugunsten eines Geschäftes in der Innenstadt eine Grunddienstbarkeit 5 Stellplätze bereit zu halten, so dass sich insgesamt die Notwendigkeit ergibt, 24 Stellplätze zu schaffen. Diese Zahl der Stellplätze wird in der geplanten Tiefgarage nachgewiesen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig. Für erforderliche Abweichungen von den Abstandsflächen sind Abweichungen erforderlich und möglich.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

  1. Frau Stadträtin Rosemarie Ruf beantragt, den TOP 3 d. ö. S. zu vertagen und einen Ortstermin wahrzunehmen.
  2. Das Bauvorhaben soll erneut im Juni 2013 auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Aufgrund von Bedenken, die Herr Stadtrat Karl Heinz Burger hinsichtlich des Abstimmungsergebnisses vorbringt, wird die Abstimmung wiederholt. Auch in der Wiederholung erfolgt die selbe Abstimmung (8 Ja und 7 Nein Stimmen).

Datenstand vom 31.03.2015 16:31 Uhr