Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2012


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 01.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 01.07.2013 ö Beschließend 2pl/10/2/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2012 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 15.03.2013 von der AKDB erstellt und am 20.03.2013 zugesandt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2012” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss: 1

  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2012 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2012” (Anlage 1) werden zur Kenntnis
    genommen.

  2. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2012 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        5.549.354,19 €
    (Seite 647 der Jahresrechnung – Planvergleich)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        644.149,94 €
    (Seite 649 der Jahresrechnung – Planvergleich)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        5.148.857,03 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        2.518.969,25 €
    gebildet (Seite 33 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        734.017,71 €
    (Seiten 34 bis 38 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        15.317.794,58 €
    (Seiten 39 bis 41 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
    Jahresrechnung 2012 mit dem Betrag von        237.803.868,82 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        191.448.904,26 €

    Vermögenshaushalt        46.354.964,56 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        23.650.290,02 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                4.106.686,18 €
    zugeführt.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2012 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

.Beschluss: 2


7. Die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.264.571,91 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           349.515,25 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.614.087,16 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        103.250,18 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        213.465,07 €        
entnommen.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        119.461,44 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        0,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:57 Uhr