Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.:xx Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx, durch Herrn xx, Buchlohe, BV-Nr. xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 17.07.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 6. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 17.07.2013 ö Beschließend 9uvs/6/9/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag eingegangen am 27.09.2012 und 17.05.2013 beantragt Herr xxx, Buchlohe, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr.: xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx in Aschaffenburg.

Nach der Betriebsbeschreibung vom 16.08.2012/Mai 2013 entsteht ein Restaurant für italienische Speisen, Schwerpunkt Pizza und Pasta mit 184 Sitzplätzen und 35 Thekenplätzen auf 323,00 m² Gastraumfläche. Der Gastraum ist zum Teil oben offen. Die Nutzung erstreckt sich auf das erste Obergeschoss, in dem nur Funktionsräume für Lagerhaltung und Personal untergebracht sind. Vorgesehen ist eine Außenbestuhlung auf eigenem Grundstück entlang der Frohsinnstraße mit 24 Plätzen, am Alfons-Goppel-Platz mit 16 Plätzen und an der Heinsestraße mit 40 Plätzen. Die Erweiterung der Gastraumfläche auf öffentlichem Grund am Alfons-Goppel-Platz ist mit 36 Plätzen vorgesehen.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung über die beantragte Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx in Aschaffenburg, wird zur Kenntnis genommen.

2. Aus der Mitte des Umwelt- und Verwaltungssenates wird vorgeschlagen, dass heute nur der Nutzungsänderung für die Gastronomie im Innenbereich sowie im Außenbereich auf den privaten Flächen des Antragsstellers zugestimmt wird und dass die Verwaltung beauftragt wird, Verhandlungen mit dem Antragssteller (Frohsinnstr. xx) und dem Café-Betreiber, der gegenüberliegenden Straßenseite Frohsinnstr. xx, zu führen, mit dem Ziel, die in der Diskussion stehende öffentliche Fläche der Außengastronomie, flächenmäßig zu teilen und eine Einigung herbeizuführen. Weiter wird von den Senatsmitgliedern gefordert, dass das Ergebnis der Verhandlungen dem Umwelt- und Verwaltungssenat in der nächsten Sitzung vorgelegt werden soll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herrn xxx wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung von Möbelhaus in Gastronomie auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Frohsinnstraße xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:06 Uhr