Wiederaufbau und Erweiterung einer Lager- und Umschlagshalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Leider, Hafenrandstr. 5, durch die Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130241


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.09.2013

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.09.2013 ö Beschließend 3uvs/7/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 12.07.2013 beantragt die Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG , Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Wiederaufbau und Erweiterung der durch Brand zerstörten Lager- und Umschlagshalle auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung xxx, xxx, in Aschaffenburg.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 07.08.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Aschaffenburger Hafen. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafengebiet zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung ergibt sich kein zusätzlicher Stellplatzbedarf, weil sich die Anzahl der Mitarbeiter nicht ändert.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für die durch Brand zerstörten Halle sowie deren Erweiterung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Rohstoffhandel Bernhard Westarp GmbH & Co. KG wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Wiederaufbau und Erweiterung einer Lager- und Umschlagshalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, Hafenrandstr. 5, Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 16:14 Uhr