Aufstockung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.Nr. xx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 6 durch die Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130111
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.09.2013
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen am 15.04.2013, beantragt die H+B Holz- und Recycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, die Aufstockung des bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück, Fl.Nr. xxx, Gemarkung Leider, Schippnerstraße 6 in Aschaffenburg.
Durch das Bauvorhaben wird ein bestehendes Verwaltungs- und Lagergebäude im Bereich des Verwaltungsgebäudes aufgestockt. Durch die Teilaufstockung entsteht über dem Verwaltungsgebäude ein neues zweites Obergeschoss mit einer Fläche von 1.040 m² und einem Rauminhalt von 3.119 m³ umbauter Raum. Durch die Aufstockung entstehen zusätzliche Büroflächen, Konferenzräume und Nebenräume.
Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3/1 für das Gewerbegebiet Nilkheim-West Wailandtstraße, Änderung 1, der für das Baugrundstück die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festlegt. Das Bauvorhaben ist seiner Art nach deshalb dort zulässig. Der Bebauungsplan fordert nach der planungsrechtlichen Stellungnahme umfangreiche Begrünungsmaßnahmen. Da das Bauvorhaben jedoch nur aus einer Aufstockung besteht und die vorhandenen Gebäude und Freiflächen Bestandsschutz genießen, wird eine Befreiung von den Vorschriften der Fassadenbegrünung mit der Maßgabe vorgeschlagen, eine Dachbegrünung für den Bereich der Aufstockung auszuführen. Zur Sicherung dieser Dachbegrünung wird eine Sicherheitsleistung von 10.000,00 € vorgeschlagen.
Nach dem vorgelegten Stellplatznachweis sind entsprechend der städtischen Stellplatzsatzung für Bestand und Aufstockung insgesamt 92 Stellplätze nachzuweisen, die durch den vorhandenen Bestand von 97 Stellplätzen auf dem Baugrundstück erfüllt werden.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Firma H+B Holz- und Bodenrecycling GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung eines bestehenden Verwaltungsgebäudes auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Leider, an der Schippnerstraße 6 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:14 Uhr