Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 29.07.2013, beantragt die Lautenschläger GbR, Am Stöckleinsbrunnen 2, 97762 Hammelburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Sanierung und zum Umbau eines ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes mit Veränderung des Dachgeschosses auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gemarkung Aschaffenburg.
Die Umbaumaßnahme umfasst 17 Wohnungen (2 bis 5 Zimmer) mit Wohnungsgrößen zwischen 52 m² bis 124 m². In die Wohnungsgröße eingerechnet sind die Balkone mit der Hälfte der Fläche der Balkone. Die Balkone entstehen als Anbauten vor der Fassade.
Für das Baugrundstück war bereits in der Vergangenheit ein Bauvorbescheid ergangen, mit welchem das damalige Vorhaben abgelehnt wurde, weil die Anordnung der Stellplätze sowie die Begrünung sich nicht im Einklang mit dem Bebauungsplan befunden haben.
Mit Bauantrag vom April 2013 wurde die Planung aus dem Vorbescheid dahingehend verändert, dass an der xxx 4 Doppelparker mit jeweils 2 x 2 Stellplätzen errichtet werden sollten. Dieser Bauantrag wurde in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 17.07.2013 wegen der geplanten Versiegelung vertagt.
Mit einem neuen Bauantrag, eingegangen am 29.07.2013, wird die Planung nun dahingehend geändert, dass zur xxx hin eine Tiefgarage mit insgesamt 11 Stellplätzen errichtet wird. Auf dieser Tiefgarage werden weitere 18 Stellplätze nachgewiesen.
Durch den Umbau des ehemaligen amerikanischen Wohngebäudes wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze durch den nordwestlichen Balkon im Erdgeschoss überschritten. Da es sich um eine geringfügige Überschreitung der Baugrenze handelt, wird dieser Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zugestimmt.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen sind zu beachten.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.