Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg.


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 22.01.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 1. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 22.01.2014 ö Beschließend 4uvs/1/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Planunterlagen vom 20.09. und 16.10.2013 beantragt die Rocher & Stahl GbR Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 in Aschaffenburg. Das Bauvorhaben wurde in der Sitzung vom 06.11. und 04.12.2013 vertagt.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Bebauung einer bisher durch Abstellplatz und Automobilverkaufsplatz untergenutzten Baulücke im oberen Bereich der Würzburger Straße. Errichtet wird ein 5-geschossiges Gebäude, das die gesamte Breite der Baulücke von ca. 27 m ausfüllt, das Penthouse rückt 3,50 m von der nordwestlichen Grenze ab. Der Hofbereich wird durch eine Durchfahrt von der Würzburger Straße aus erschlossen. Im Erdgeschoss sind straßenseitig 2 Gewerbeeinheiten vorgesehen, im hofseitigen Bereich Studentenwohnen. Im 1. bis 3. Obergeschoss sind weitere 24 Wohneinheiten eines Studentenwohnheimes vorgesehen. Die diesem Studentenwohnheim zugeordneten Nebenräume (Partykeller und Fitnessraum) sind im Untergeschoss vorgesehen. Im 4. Obergeschoss befinden sich 3 Wohnungen mit jeweils unter 100 m².

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3/19 für das Gebiet zwischen Würzburger Straße und Kneippstraße. Der Bebauungsplan setzt für das Baugrundstück die Gebietsart „Mischgebiet“ fest, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss: 1

Ergänzend zur Beschlussvorlage trägt die Verwaltung vor, dass der zur Beilegung des Nachbar-konfliktes von den Nachbarn am 27.12.2013 vereinbarte Kompromiss zusätzliche Regelungen erfordert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbe-hörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 07:58 Uhr