Eingliederung der Hohen Warte - Antrag der Gemeinde Leidersbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 07.04.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 7pl/6/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.2.2014, eingegangen bei der Stadt am 10.3.2014, hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass die Gemeinde Leidersbach mit Schreiben vom 20.11.2013 erneut einen Antrag auf Eingemeindung der Hohen Warte nach Leidersbach gestellt hat. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Regierung vom 27.2.2014.

Die Besonderheit ist dieses Mal, dass es keine weitere angrenzende Gemeinde gibt, die einen Eingemeindungsantrag stellt. Vor dem Hintergrund der Diskussion um Windkraftanlagen auf der Hohen Warte haben die benachbarten Gemeinden der Hohen Warte einen Vertrag geschlossen, in dem sich Leidersbach dazu verpflichtet, den Eingemeindungsantrag zu stellen und die anderen Gemeinde sich verpflichten, die Gemeinde Leidersbach zu unterstützen. Die Regierung vertritt deshalb die Auffassung, dass dieses Mal keine Abwägung durchzuführen ist, ob Gründe des öffentlichen Wohls für eine Eingliederung sprechen. Die Regierung bringt damit die Tendenz zum Ausdruck, dass dem Antrag von Leidersbach stattgegeben werden könnte.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Eingemeindungsanspruch der Gemeinde Leidersbach nicht existiert. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine Art Abwägung der öffentliche Belange, die für und die gegen die Eingliederung der Hohen Warte nach Leidersbach sprechen, stattzufinden hat. Dabei sprechen eigentlich keine Belange für die Eingliederung. Gegen die Eingliederung ist anzuführen, dass Verwaltungsprozesse kompliziert werden sowie der Belang des „kommunalen Friedens“, der schon bei der letzten Eingemeindungsdiskussion den Verwaltungsgerichtshof München dazu bewegt hat, einen Eingemeindungsanspruch von Leidersbach zu verneinen. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf den Entwurf des Schreibens an die Regierung von Unterfranken, der als Anlage beigefügt ist.

Der Verwaltungsgerichtshof hat bei seiner letzten Entscheidung als Argument für den Belang des Kommunalen Friedens, den nachdrücklichen Wunsch der Stadt Aschaffenburg auf Eingemeindung angeführt, der im entsprechenden Eingliederungsantrag zum Ausdruck kommt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor auch den Eingliederungsantrag zu erneuern, auch wenn die Stadt formal nicht an die Hohe Warte mit ihrem Hoheitsgebiet angrenzt.

.Beschluss:

1. Die Stadt Aschaffenburg beantragt, dass der mit Schreiben vom 20.11.2013 seitens der Gemeinde Leidersbach gestellte Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebiets „Hohe Warte“ in das Gebiet der Gemeinde Leidersbach abgelehnt wird.

2. Die Stadt Aschaffenburg beantragt als alleinige Eigentümerin die Eingliederung des derzeit gemeindefreien Gebiets „Hohe Warte“ in ihre Gemarkung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 5 beigefügte Schreiben bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:17 Uhr