Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, durch xxx, Aschaffenburg.
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.08.2014, beantragen Frau xxx und Herr xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx
, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg in Aschaffenburg.
Das Bestandsgebäude befindet sich im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt Aschaffenburg, ist aber kein Einzeldenkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat seine grundsätzliche Zustimmung zum Fassadenentwurf des Neubaus signalisiert. Die schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird bis zur Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vorliegen.
Bei dem Neubau in der entstehenden Baulücke handelt es sich um ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss. Es entstehen insgesamt 4 Wohnungen, mit 37 m², jeweils 58 m² im ersten und zweiten Obergeschoss und einschließlich Galerieeinbau mit 138 m² im Dachgeschoss.
Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 25.08.2014 entspricht die Eigenart der näheren Umgebung dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ und es ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort allgemein zulässig.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten, der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung zuzustimmen.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über den Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt wird zur Kenntnis genommen. Der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
Datenstand vom 01.04.2015 09:17 Uhr