Städtebauförderung; Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt - Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
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Stadtrat (Plenum) | 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) | 20.10.2014 | ö | Beschließend | 12 | pl/15/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 25.08.2014 Kosten in Höhe von insgesamt 2.631.000 € (bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 4.276.700 €) als förderfähig anerkannt. Die Förderung erfolgt allerdings in Raten. Bislang konnten von der Regierung 510.000 € (förderfähige Kosten) zugeteilt werden. Der Restbetrag ist in die Bedarfsmitteilung aufzunehmen.
Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster und einer behelfsmäßig aufgebrachten Asphaltschicht. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Die Sanierung ist für die Zeit nach dem Abschluss der Baumaßnahme am Feuergäßchen vorgesehen. Die Planung und Antragstellung bei der Regierung von Unterfranken sollen 2015 erfolgen. Realisiert werden kann die Maßnahme frühestens 2016. Bis dahin wird der Zugang zum Neubau durch eine provisorische Platzgestaltung sichergestellt.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 07.10.2014 wurde der Ergebnis- und Abschlussbericht der Verwaltung über das Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik - Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark - zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, das Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke nach Maßgabe des Plangutachterverfahrens von 2010 aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Umsetzung des auf Grundlage der Empfehlung des Schlossterrassenbeirats vom 25.11.2013 erarbeiteten Maßnahmenkatalogs, bestehend aus 18 Einzelmaßnahmen, beschlossen, wobei die Maßnahmen Nr. 5 („Mää-Kuh“) und Nr. 6 (Parken) ausgenommen wurden, und zusätzlich eine neue Nr. 19 „barrierefreie Verbindung des Mainufers mit der Oberstadt“ in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurde.
Im nächsten Jahr können erste Maßnahmen realisiert werden. Die förmliche Ausweisung als Sanierungsgebietes wird derzeit vorbereitet, sodass bei der Regierung von Unterfranken Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragt werden können. Grundlage hierfür bildet ein Rahmenplan für das gesamte Mainufer, der als Grundlage für die Ausarbeitung der Einzelprojekte dient. Ein Förderantrag zur Bezuschussung dieser Planung liegt der Regierung von Unterfranken bereits vor.
Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.
Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2015 und 2016 ist im Jahr 2015 ein neuer Förderantrag einzureichen.
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0