Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.10.2014

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 25.09.2014 ö Vorberatend 2ws/5/2/14
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 15pl/15/15/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2012 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.01.2013 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Februar sowie in den Monaten April bis Juli 2013 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 05.07.2013. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 18.07.2013 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde unter dem Datum vom 29.11.2013 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 10.02.2014. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 10.02.2014 zur Kenntnis zu nehmen.

b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinnes

Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2012 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 18.07.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 26.07.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2012 beträgt 107.021.697,57 €. Es wurde ein Gewinn von 2.749.835,67 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zu „Allgemeinen Rücklagen“                                                   500.000,00 €
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                              356.036,14 €

Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 26.07.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012.

.Beschluss:

Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2012 (01.01.2012 – 31.12.2012) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 10).
Der nach der Abschl ussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt (Anlage 10).
Bei einer Bilanzsumme von 107.021.697,57 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.749.835,67 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zu „Allgemeine Rücklagen“:                                   500.000,00 €

Abführung an den Haushalt der  Stadt:                                2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                        1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           356.036,14 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr