Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm ist zeitweilig mit Cadmiumwerten belastet, die einer landwirtschaftlichen Verwertung entgegenstehen. Die Werkleitung wurde daher beauftragt, entsprechend dem Beschluss im Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.07.2014, gemeinsam mit dem Tiefbauamt ein Konzept zur lokalen Trocknung des Klärschlamms mit vorhandener Abwärme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Daraufhin wurde durch die Stadtwerke Aschaffenburg die Firma U.T.E GmbH Regensburg beauftragt ein Konzept für eine lokale Klärschlammtrocknung auszuarbeiten und eine betriebswirtschaftliche Bewertung über die dafür anfallenden Kosten bei einer anschließenden hochwertigen energetischen Verwertung zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
– Es bietet sich an, die Abwärme des Biomasseheizkraftwerkes im Leiderer Hafen zur Klärschlammtrocknung einzusetzen.
– Für die anschließende energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms bieten sich insgesamt drei Wege an: Verbrennung als Ersatz für Steinkohle im Gemeinschaftskraftwerk in Schweinfurt, Mitverbrennung in einem Zementwerk als Ersatzbrennstoff, Teilmengenverwertung vor Ort in einer so genannten Pyreg Anlage
– Der Gesamtaufwand bestehend aus Transportvorgängen, Klärschlammtrocknung (Investitions- und Betriebskosten), sowie der für eine hochwertige energetische Verwertung in vorgenannten Anlagen zu entrichtenden Verbrennungsgebühr liegt in der Größenordnung der bisher verausgabten Beträge einer landwirtschaftlichen Verwertung.
– Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Verwertung ergibt der zukünftige Verwertungsweg eine deutliche CO2 Entlastung, insbesondere durch vermiedene Transportvorgänge.
– Eine Realisierung aller Teilmaßnahmen ist bis spätestens zweites Quartal 2015 realistisch. Für den Zwischenzeitraum vom 01.01.2015 bis zur Inbetriebnahme des Zeitpunktes der Trocknung können Übergangslösungen realisiert werden.
Die Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken wird im Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.