TSV Gailbach 1895 e. V.;
Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
Daten angezeigt aus Sitzung:
2. Sitzung des Sportsenates, 22.10.2014
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem TSV Gailbach 1895 e.V. wurde mit Beschluss des Sportsenats vom 19.10.1977 für die Bemessung des freiwilligen Zuschusses zum Betrieb von vereinseigenen Sporthallen eine sportliche Nutzfläche von 365 m² anerkannt. Mit Schreiben vom 27.08.2014 beantragte der TSV Gailbach 1895 e.V. die rückwirkende Anerkennung von weiteren sportlichen Nutzflächen in der vereinseigenen Sporthalle. Es wurden insgesamt 586 m² sportliche Nutzfläche nachgewiesen. Die Erweiterung der sportlichen Nutzfläche ist bedingt durch eine im Jahr 2005 abgeschlossene Umbaumaßnahme (Kraftraum 24,98 m² und Trainingsraum 196,14 m²).
Es wird vorgeschlagen, die Änderung der sportlichen Nutzfläche, unter Anwendung der Verjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre), ab dem Jahr 2011 anzuerkennen.
Für die Jahre 2011 – 2013 ergibt sich eine Nachzahlung von 4.050,93 €.
.Beschluss:
Dem TSV Gailbach 1895 e. V. wird eine sportliche Nutzfläche von 586 m² in der vereinseigenen Sporthalle anerkannt. Die Anerkennung erfolgt für die Bemessung des Zuschusses für vereinseigene Sporthallen ab dem Jahr 2011. Die Nachzahlung für die Jahre 2011 – 2013 beträgt 4.050,93 €.
Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:22 Uhr