Inklusion an Schulen in der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 20.10.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Kultur- und Schulsenates, 28.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Sitzung des Kultur- und Schulsenates 28.01.2015 ö Beschließend 2kss/1/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 26.07.2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention fordert u.a. den gleichberechtigten Zugang zum Unterricht in Grundschulen und weiterführenden allgemeinen Schulen. Diese Konvention war in nationales Recht umzusetzen; in Deutschland wegen der Kultushoheit der Länder in Rechtsvorschriften der einzelnen Bundesländer.
In Bayern wurde diese Forderung durch Ergänzungen im  Art. 30a und das Einfügen des Art. 30b im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) umgesetzt. Art. 30a Abs. 3 BayEUG legt fest, dass Schülerinnen und Schüler mit ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam in Schulen aller Schularten unterrichtet werden können, wobei die allgemeinen Schulen bei der Unterrichtung von SchülerInnen mit entsprechendem Bedarf von den Förderschulen unterstützt werden. Art. 30a Abs. 5 Satz 1 BayEUG betont, dass ein sonderpädagogischer Förderbedarf nicht –gleichsam automatisch- die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Schulart begründet. SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen in der allgemeinen Schule nicht die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe erreichen, diesbezügliche Vorschriften an weiterführenden Schulen sowie spezielle Übertrittregelungen bleiben jedoch unberührt und müßten ggf. auch von behinderten SchülerInnen erfüllt werden.
Dem Sachaufwandsträger steht gem. Art. 30a Abs. 4 BayEUG nur bei erheblichen Mehraufwendungen ein Recht zu, die Aufnahme von SchülerInnen mit Förderbedarf an allgemeinen Schulen abzulehnen.

Art. 30a Abs. 7 BayEUG führt verschiedene Möglichkeiten kooperativen Lernens zwischen SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auf. Im einzelnen sind dies:

?        Kooperationsklassen: Sie können an Grund-, Mittel- und Berufsschulen gebildet werden. SchülerInnen mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf werden gemeinsam –mit stundenweiser Unterstützung durch die Mobilen Sozialpädagogischen Dienste- unterrichtet.
?        Partnerklassen: Hier werden eine oder mehrere Klassen einer allgemeinen Schule bzw. einer Förderschule oder zwei verschiedener Förderschularten räumlich an der jeweils anderen Schulart geführt. In verschiedenen Fächern findet regelmäßig gemeinsamer, lernzieldifferenter Unterricht für SchülerInnen aus beiden Schularten statt.
?        Offene Klassen an Förderschulen: Klassen an Förderschulen, in denen nach dem Lehrplan
      allgemeiner Schulen unterrichtet wird, werden auch von SchülerInnen ohne
     sonderpädagogischen Förderbedarf besucht.

Art. 30b BayEUG regelt die inklusive Schule. Grundsätzlich ist die inklusive Schule gem. Art. 30b Abs. 1 BayEUG ein Ziel der Schulentwicklung aller Schulen. Schulen können sich jedoch gem. Art. 30b Abs. 3 BayEUG zum Schulprofil „Inklusion“ weiterentwickeln. Das Schulprofil setzt die Zustimmung der zuständigen Schulaufsichtsbehörde und der beteiligten Schulaufwandsträger voraus. Schulen mit diesem Profil zeichnen sich dadurch aus, dass die schulische Arbeit in allen Bereichen auf die Vielfalt der SchülerInnen mit und ohne sonderpägogischen Förderbedarf ausgerichtet ist, wobei den Bedürfnissen der SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in besonderem Maß Rechnung getragen wird.
Nach Information der Regierung von Unterfranken aus dem Jahr 2012 kommt das Schulprofil Inklusion für Schulen mit mindestens 10 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Betracht, wobei diese Zahl unterschritten werden kann, wenn SchülerInnen mit hohem oder multiplen Förderbedarf die Schule besuchen. Personell werden Schulen mit dem Profil „Inklusion“ zusätzlich mit einer Lehrkraft für Förderschulen in einem Umfang von 13 Wochenstunden und einer Lehrkraft des jeweiligen Schultyps im Umfang von 10 Wochenstunden ausgestattet.

In Bayern gibt es im laufenden Schuljahr 2014/15 ingesamt 164 Schulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ in den Schularten Grund-, Mittel- und Realschulen sowie Gymnasien. In Unterfranken führen aktuell 23 Schulen dieses Profil, 14 Grundschulen, 8 Mittelschulen sowie eine Realschule. In der Region Bayerischer Untermain führen die Grundschule Hösbach-Winzenhohl im Landkreis Aschaffenburg sowie die Grundschulen Faulbach, Leidersbach und Mönchberg und die Mittelschulen Eschau und Faulbach dieses Schulprofil.

Der Stand der Inklusion an den öffentlichen Aschaffenburger Schulen stellt sich im laufenden Schuljahr 2014/15 wie folgt dar:

Grundschulen:

An 7 von 13 Grundschulen werden ingesamt rund 40 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Die Förderbedarfe bestehen hierbei in allen Bereichen (Hören, Sehen, körperliche, geistige bzw. sozial-emotionale Entwicklung). An 3 Schulen bestehen Kooperationsklassen, in denen eine Gruppe von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
zusammen mit Kindern ohne besonderen Förderbedarf unterrichtet werden. An den übrigen 4 Grundschulen werden einzelne Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf meist mit Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste in Regelklassen unterrichtet.

In den Grundschulen sind ca. 10 Personen mit rund 30 Wochenstunden zur Begleitung und Förderung dieser Kinder eingesetzt.


Mittelschulen:

An 4 von 6 Mittelschulen werden insgesamt rund 20 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet; auch hier ist der Förderbedarf auf alle Bereiche verteilt. In 3 Mittelschulen werden die SchülerInnen in Regelklassen –mit Unterstützung durch Mobile Sonderpädagogische Dienste- unterrichtet. Eine Mittelschule führt in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 Kooperationsklassen.

Zusätzliches Personal ist im Umfang von 6 Personen im Einsatz, die rund 90 Wochenstunden leisten.


Realschulen:

An den beiden staatlichen Realschulen sowie den beiden Realschulen in freier Trägerschaft werden ingesamt 8 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Regelklassen unterrichtet; 4 werden jeweils durch einen Schulbegleiter unterstützt.

Insgesamt leisten 5 Personen rund 120 Wochenstunden zur Begleitung und Betreuung.


Gymnasien:

An 3 der 4 Gymnasien (3 staatlich, 1 in freier Trägerschaft) werden rund 10 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (sozial-emotional bzw. im Bereich körperliche Entwicklung) in Regelklassen unterrichtet; 2 mit Unterstützung eines Schulbegleiters.

Zusätzliches Personal ist nur in Form der beiden o.g. Schulbegleiter mit ingesamt rund 60 Wochenstunden eingesetzt.


Berufliche Schulen:

In einer der beiden staatlichen Berufsschulen werden 2 SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im körperlichen Bereich unterrichtet, eine/r davon mit Schulbegleiter. Ingesamt leisten 2 Personen rund 40 Stunden.



An der Beruflichen Oberschule werden 30 SchülerInnen mit Einschränkungen im körperlichen oder sozial-emotionalen Bereich unterrichtet. Zusätzliches Personal ist hier nicht eingesetzt.

Förderschulen:

Eine Förderschule führt sog. Partnerklassen an Regelschulen (Grund- und Mittelschulen) in Stadt und Landkreis Aschaffenburg. Dabei sind diese Förderschulklassen vollständig räumlich an der Partnerschule verortet und arbeiten dort in verschiedenen Bereichen mit Regelklassen zusammen.

Eine weitere Förderschule arbeitet mit Grundschulen und einer Mittelschule im Rahmen sog. Kooperationsklassen zusammen (s.o.), in denen Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam unterrichtet werden.




Im Zuge der intensiv geführten Diskussion zur Inklusion an Schulen kommt der Barrierefreiheit in Schulen immer größere Bedeutung zu. Auch ist das diesbezügliche Bewusstsein aller Beteiligten in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Im Anhang befindet sich eine Gesamtübersicht aller städtischen Schulgebäude mit Angaben zu

?        Barrierefreiheit im Eingangsbereich,
?        vertikaler Erschließung (Aufzug, etc.), sowie
?        Behindertentoiletten.

Um alle Liegenschaften umfassend barrierefrei anbieten zu können, wird derzeit im Zuge anstehender Baumaßnahmen dieser Ansatz berücksichtigt und – soweit finanzierbar – umgesetzt.

Auch wenn mittlerweile die Fördergrenze für Maßnahmen zur Barrierefreiheit auf 25.000 € abgesenkt wurde, müssen nach Abzug der Fördermittel immer noch die städtische Mittel eingesetzt werden. Das seitens der Staatsregierung gesteckte Ziel, den Freistaat Bayern bis zum Jahr 2023  barrierefrei zu machen, kann aufgrund des großen Umfangs, aber insbesondere aufgrund der hohen Gesamtinvestitionen nur teilweise umgesetzt werden.

Die erstmalige Inanspruchnahme zusätzlicher Förderungen ist für die Errichtung eines Behindertenaufzugs, sowie einer Behindertentoilette an der Strietwaldschule im Rahmen einer Schulerweiterung vorgesehen.


















Barrierefreie Liegenschaften - Städtische Schulen


Stand: 05.01.2015





Liegenschaften
Zugang
Aufzug
WC
Besonderheiten


 
 
 
Grundschulen




Brentano-Grundschule, Brentanostr. 2
X
X
X
 
Erthalschule, Friedrich-Krane-Platz 5
X
0
0
Th.-zugang nicht barrierefrei
Erich-Kästner-Schule, Gailbach, Glaserstr. 1
X
0
0
 
Grünewaldschule, Ludwigsallee 2
0
0
0
 
Christian-Schad-Schule, Nilkheim, Lindenweg 14
X
X
X
Th.-zugang nicht barrierefrei
Dalberg-Grundschule, Boppstr. 18
X
X
X (2005)
 
Gutenbergschule, Friesenstr. 2
X
X
X (2014)
 
Kolpingschule, Kolpingstr. 4
X
X (2007)
X (2007)
 
Pestalozzi-Grundschule, Matthäusstr. 18
X
0
0
 
Schillerschule, Schulstr. 39
0
0
0
Th.zugang barrierefrei
Strietwaldschule, Herrenwaldstr. 40
0
0
0
UMBAU -2015 -  Förderung
Hefner-Alteneck-Grundschule, Bavariastr. 39
X
X
X
 
Hefner-Alteneck-Schule, Hockstr. 25 ehem. US-Junior-High-School
X
0
X
 
Mozart-Grundschule, Obernau, Mozartstr. 4
X
0
X
 
Mittelschulen




Brentano-Mittelschule, Schweinheimer Str. 11
X
X
X
 
Dalberg-Mittelschule, Boppstr. 18
X
X
X (2005)
 
Schönbergschule, Wilhelmstr. 62
0
0
0
 
Pestalozzi-Mittelschule, Matthäusstr. 18
X
0
0
 
Hefner-Alteneck-Schule, Bavariastr. 39
X
X
X
 
Mozartschule, Obernau, Mozartstr. 4
X
X
X
 
Realschulen




Realschule für Knaben, Darmstädter Str. 2 Schulzentrum
X
X
X (2012)
 
Ruth - Weiss - Realschule, Darmstädter Str. 2 Schulzentrum
X
X
X (2012)
 
Gymnasien




Friedrich-Dessauer-Gymnasium, Stadtbadstraße 4 Schulzentrum
X
X
X
 
Kronberg-Gymnasium, Fasaneriestr. 33
X
X (2011)
X (2011)
 
Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium, Grünewaldstr. 18
X
X
X
 
Berufliche Schulen




Berufsschule, Berufsaufbauschule
 
 
 
 
Berufsschule I (gewerb.), Seidelstr. 2 Schulzentrum
X
X
(X)
WC in der F.A.N. Arena
Berufsschule II (kaufm.), Seidelstr. 2 Schulzentrum
X
X
(X)
Generalsan. 2014 ff.
Meisterschule für Steinmetze, Schlossgasse 27
0
0
0
 
Fachoberschule/Berufsoberschule, Ottostraße 1
X 2012)
X (2012)
X (2012)
 
Förderschulen




Fröbelschule, Friesenstraße 2
X
X
X
 
Comeniusschule, Bessenbacher Weg 125
X
X
X
 


X = vorhanden  0= nicht vorhanden

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Inklusion an den Schulen in der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass nur noch an zwei Grundschulen (Grünewaldschule und Schiller schule) ein barrierefreier Zugang fehlt.

3. Aus der Mitte des Kultur- und Schulsenates wird gefordert, dass im Haushalt 2015 Finanzmittel für einen barrierefreien Zugang der beiden Grundschulen eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.07.2015 07:55 Uhr