Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben; Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 10.02.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.02.2015 ö Vorberatend 4pvs/2/4/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 5pl/5/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für den Bereich des Godelsberg zwischen Fasanerie und Kühruhgraben bestehen 4 rechtskräftige Bebauungspläne sowie 3 rechtskräftige Baulinienpläne.
Die Bebauungspläne sind qualifizierte Bebauungspläne, die die Bebaubarkeit der Grundstücke umfassend regeln. Die 3 bestehenden Baulinienpläne regeln lediglich die Bauflucht, an die anzubauen ist.
In den letzten Jahren gab es im gesamten westlichen Godelsberg immer wieder Bauanträge, die in der Nachbarschaft zu größeren Diskussionen führten, weil große Grundstücke verkauft wurden und auf diesen Grundstücken Mehrfamilienhäuser entstanden. Baurechtlich war dies problemlos möglich, da das Gebiet insgesamt sehr heterogen strukturiert ist.
Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, freistehende Gebäude, Doppelhäuser und Hausgruppen, Häuser mit tiefen Vorgärten und solche mit geringen Vorgärtentiefen bilden eine bunte Mischung. Diese Vielfalt zeigt sich auch im Erscheinungsbild des Gebiets. Sie ist ein Abbild der architektonischen Gestaltungsvorlieben der letzten 100 Jahre. Gründerzeitliche Bauten mit historisierender Gestaltungselementen, bescheidene, unspektakuläre Bauten der 50iger Jahre und ausgeprägte Villenarchitektur stehen nebeneinander. Dies erschwert regelmäßig die Meinungsbildung und Diskussion über das Einfügen, weil sich die baurechtlichen Tatbestände häufig sehr geschickt hinter gestalterischen Attributen verstecken.
Nachdem für die Grundstücke im Gebiet auch in den nächsten Jahren immer wieder Neubauvorhaben zu erwarten sind, die große Diskussionen mit der jeweiligen Nachbarschaft auslösen werden, empfiehlt die Verwaltung, wie bereits für andere Gebiete im Stadtgebiet durch Bebauungspläne klare, eindeutige und verbindliche Regeln zu schaffen. Dabei ist jedoch der bestehende heterogene Rahmen der bestehenden Bebauung zu berücksichtigen.
Um die Bearbeitung der Bauleitplanung übersichtlich und in einem angemessenen Zeitrahmen abzuschließen, wird vorgeschlagen, für das Gebiet insgesamt 6 Bebauungspläne aufzustellen, die sich in ihrer Abgrenzung an der bestehenden Siedlungsstruktur orientieren, sodass die Teilräume in sich etwas einheitlicher sind als das Gesamtgebiet.
Für jedes Teilgebiet sind, unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften mindestens 2, wahrscheinlich 3 Jahre Arbeitszeit anzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung neben dem Aufstellungsbeschluss auch eine Prioritätensetzung vorzunehmen, um die Reihenfolge der Bearbeitung zu bestimmen. Diese Prioritätensetzung soll zum Aufstellungsbeschluss im Plenum vorgelegt werden. Außerdem sollen dem Plenum für die ersten 3 Prioritäten konkrete Planungsziele unterbreitet werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung und der gemeinsame Antrag der KI/UBV und ÖDP vom 12.12.2014 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen.

2.        Für das Gebiet zwischen Bismarckallee und Kühruhgraben werden in Ergänzung der 3 rechtskräftigen Bebauungspläne 6 weitere Bebauungspläne zur Aufstellung beschlossen:
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Flurstück-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 4319 bis zum Fußweg Flurstück-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Flurstück-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – Ost“ zwischen Ludwigsallee, Riemenschneiderstraße, Altdorferstraße und Dürerstraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – Mitte“ zwischen Ludwigsallee, Dürerstraße, Altdorferstraße, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4582/2 und 4581/2 (westliche Grenze), Grundstücke Flurstück-Nrn. 4550, 4551 und 4552/1 (südliche Grenze) und Grundstücke Flurstück-Nrn. 4552/1 und 4552 (westliche Grenze),
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – West“ zwischen Ludwigsallee, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4561 und 4561/1 (östliche Grenze), Bohlenweg, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4575 und 4575/2 (östliche Grenze), Grundstücke Flurstück-Nrn. 4701/2 und 4703/4 (nördliche Grenze), Kochstraße und Bohlenweg.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, für die 6 Bebauungspläne eine Bearbeitungspriorität vorzuschlagen.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Plenumsbeschluss für die ersten 3 Prioritäten Planungsziele vorzulegen.

5.        Als Bürgeranhörung wird eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 7

Datenstand vom 02.04.2015 14:22 Uhr