Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
- Bericht über das Jahr 2014
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 02.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aschaffenburg hat der Stadtrat mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert und festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form zu berichten ist. Diesem Verlangen wird mit der beigefügten Übersicht über die Zuwendungen in Haushaltsjahr 2014 Rechnung getragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25 000,-- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).
Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25 000,-- € zuständig. Im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat mit Beschlüssen vom 10.03. und 22.09.2014 in 2 Einzelfällen der Annahme von Spenden in entsprechender Höhe zugestimmt. Auf die beigefügte Übersicht wird Bezug genommen.
Der Stadtrat wird um Kenntnisnahme gebeten.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 10:03 Uhr