Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31)
- Änderungsbeschluss
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der Behördenbeteiligung
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.03.2015
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken plant die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten, um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern.
Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll, und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.
Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zu der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als „Sonderbaufläche Klinikum“ wurden keine Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, ist zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik ein vorauslaufendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erforderlich.
Das Grundstück, auf dem die Psychiatrische Klinik errichtet werden soll, ist über die Straße Am Hasenkopf und über die gut ausgebaute Feuerwehrumfahrt des Klinikums erschließbar und kann an die die Ver- und Entsorgungsleitungen des Klinikums angebunden werden. Es liegt am Waldrand über dem Tal des Röderbaches. Ein Eingriff in die in der Nähe vorhandenen Streuobstbestände und naturschutzrechtlich festgelegte Ausgleichsflächen (Lesesteinhaufen) wird durch den Bau der Klinik nicht erfordert.
Die Verwaltung hat für das weitere Verfahren den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum mit integriertem Landschaftsplan (FNP 1987/31) vom 27.02.2015 sowie einen Entwurf zu dessen Begründung mit einem Umweltbericht gefertigt. Nach Billigung dieser Unterlagen kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums vom Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 gesondert und zeitnah zu Ende geführt werden.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann verzichtet werden, da diese bereits auf Grundlage des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP 2030 erfolgt ist (§3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Behörden auf Grundlage des § 4 Abs. 1 BauGB.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31).
2. Dem Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) mit integriertem Landschaftsplan sowie dem Begründungsentwurf mit Umweltbericht gleichen Datums wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Unterlagen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2015 08:15 Uhr