Umbau und Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses (zusätzlich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und /xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße 13 und 15, durch die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 18.03.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 2. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 18.03.2015 ö Beschließend 3uvs/2/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 14.10., 01.12. und 22.12.2014, beantragt die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg, den Umbau und die Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses (zuzüglich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und /xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße 13 und 15 in Aschaffenburg.

Mit dem Bauvorhaben wird ein in den 30er Jahren entstandenes und ca. 1950 umgebautes zweigeschossiges Gebäude mit zusätzlich ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss und einem Bestand von 9 Wohnungen um ein weiteres Vollgeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss, das kein Vollgeschoss ist, aufgestockt. Insgesamt entstehen dadurch 7 Wohnungen mehr, so dass der gesamte Bestand nunmehr aus 16 Wohnungen besteht. Weiter werden vorgehängte Balkone angebaut und im Inneren ein Aufzug eingebaut. Da das bisherige Dach mit einer 50 Grad Dachneigung durch ein neues Satteldach mit 38 Grad Dachneigung ersetzt wird, entsteht trotz des zusätzlichen Geschosses nur eine Erhöhung der Firsthöhe von 11,95 m auf 13,14 m. Im Rechtssinne bleibt die Geschossigkeit mit 3 Vollgeschossen gleich, da das neue Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist.

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 03.12.2014 liegt das Bauvorhaben nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes, so dass das Bauvorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen ist. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist. Nach der planungsrechtlichen Bewertung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, so dass die planungsrechtliche Zustimmung vorgeschlagen wird.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Umbau und Aufstockung eines bestehenden Mehrfamilienwohnhauses (zusätzlich 7 WE) auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bayernstraße 13 und 15, durch die P3 Immobilien GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20140273
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 13.01.2015"
abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2015 08:17 Uhr