Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich);
- Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 15.03.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Stadtrat wurde vorgeschlagen den Bebauungsplan Nr. 13/8 im Bereich „Östlich Brunnengasse“ zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich) zu ändern. Hinsichtlich der Planungsziele wird auf diese Beschlussvorlage verwiesen.
Zur Sicherung der Bauleitplanung wird der Erlass einer Veränderungssperre vorgeschlagen. Dadurch können Bauvorhaben verhindert werden, die den voraussichtlichen Festsetzungen eines künftigen Bebauungsplanes entgegenstehen. Sollten Sie mit dessen Zielen übereinstimmen, kann eine Genehmigung erfolgen.
Die Veränderungssperre kann zunächst nur für die Dauer von 2 Jahren erlassen werden (§ 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB), eine zweimalige Verlängerung um jeweils 1 Jahr ist möglich. Wird dieser Zeitraum von 4 Jahren überschritten, so ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Würde eine Veränderungssperre nicht erlassen, bestünde für die Stadtverwaltung die Möglichkeit, auf Grundlage des § 15 BauGB die Entscheidung über Bauvorhaben zurückzustellen. Eine Veränderungssperre könnte anschließend dennoch erlassen werden. Dies hätte zur Folge, dass die 4-Jahres-Frist erst mit der Zurückstellung des Bauvorhabens beginnen würde. Die Stadt hätte somit einen längeren Zeitraum zur Verfügung, die Bauleitplanung abzuschließen.
.Beschluss:
1. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 14.03.2016 auf Vertagung der Tagesordnungspunkte Nr. 4 und Nr. 5 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet „Östlich Brunnengasse“ zwischen Ruhlandstraße, Brunnengasse, Verlängerung der nach Osten abzweigenden Stichstraße an der Brunnengasse, östlicher Grenze des ehemaligen Gärtnereigeländes und der Bebauung östlich der Stichstraße zur Ruhlandstraße (einschließlich).
wird zur Kenntnis genommen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Herr Oberbürgermeister Herzog den Tagesordnungspunkt Nr. 4 und Nr. 5 der heutigen Sitzung und auch den morgen im Umwelt- und Verwaltungssenat zu entscheidenden Bauantrag der Freund Bauunternehmung GmbH, Großwallstadt, BV-Nr. 20150350, gemeinsam auf die Tagesordnung des nächsten Plenums setzen wird.
4. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird deshalb und aufgrund des unter Ziffer 1 erwähnten Vertagungsantrages eine Entscheidung über Tagesordnungspunkt Nr. 5 abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2016 14:22 Uhr