Neubau eines Wohnhauses (24 WE) mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx an der Lautenschlägerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch Stadtbau Aschaffenburg GmbH


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 3uvs/3/3/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 11.12.2015, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.12.2015, beantragt die Stadtbau Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (24 WE) mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg. Das Baugrundstück grenzt sowohl an die Lautenschlägerstraße als auch an die Mattstraße an. Das Gebäude hat eine Länge von rund 55 m und eine Tiefe von 15,50 m. Das Gebäude ist viergeschossig, 20 Wohnungen haben eine Größe zwischen 56 m² und 104 m². 4 Wohnungen haben eine Größe von mehr als 100 m².

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 29.01.2016 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes (südwestlich der Medicusstraße), welcher die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I.
Der Erteilung der Baugenehmigung an die Stadtbau Aschaffenburg GmbH zum Neubau eines Wohnhauses (24 WE) und mit oberirdischen Stellplätzen auf den Grundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx und xxx an der Lautenschlägerstraße, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.09.2016 14:24 Uhr