Bauvoranfrage zum Neubau von Einzelhandelflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring durch die Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 16.03.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.03.2016 ö Beschließend 4uvs/3/4/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 17.06.2015 wurde die Verwaltung beauftragt einen Vorbescheid zum Neubau von 2 Gewerbegebäuden mit Einzelhandel und Büroflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring, zu erteilen. Dieser Vorbescheid wurde am 22.06.2015 erlassen und dem Antragsteller am 24.06.2015 zugestellt mit der Folge, dass an diesen Vorbescheid die Stadt Aschaffenburg gebunden ist.

In einem weiteren Antrag auf Vorbescheid vom 09.12.2015 wurde für das gleiche Baugrundstück eine weitere Frage gestellt, die im Rahmen eines Vorbescheids beantwortet werden soll. Diese Frage lautet:

Kann im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ einer Erhöhung der Sortimentsflächen Textilien auf 850 m² Verkaufsfläche als Verlagerung aus dem Gebiet des Bebauungsplans 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ zugestimmt werden?

Da es sich bei diesem Bauvorhaben um die Verlagerung von im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ möglichen Verkaufsflächen in dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ handelt und die Erweiterung der Verkaufsflächen Textil moderat ist kann eine Befreiung für die Erweiterung dieser Verkaufsflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ unter der Bedingung zugelassen werden, dass die 2. Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 entsprechend angepasst wird. Der Vorbescheid ergeht unter der Bedingung, dass Nachweise zu führen sind, dass die Obergrenze der innenstadtrelevanten Non-Food-Sortimente (max. 8.000 m² VF) und die Gesamtverkaufsfläche (VF) von 10.000 m² VF eingehalten sind.

Die weiteren planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des späteren Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird um Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend dem Beschlussvorschlag gebeten.

.Beschluss:

I.
Die Zustimmung zur Erteilung eines Bauvorbescheids zum Neubau von Einzelhandelsflächen auf den Baugrundstücken, Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Bert-Brecht-Straße/Ecke Nordring in Aschaffenburg, durch die Hörnig Bahnhof-Nord Eins KG Aschaffenburg, wird für folgende Beantwortung erteilt:

Kann im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ einer Erhöhung der Sortimentsflächen Textilien auf 850 m² Verkaufsfläche als Verlagerung aus dem Gebiet des Bebauungsplans 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ zugestimmt werden?
Da es sich bei diesem Bauvorhaben um die Verlagerung von im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/14 „südlich Lange Straße-Mitte“ möglichen Verkaufsflächen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ handelt und die Erweiterung der Verkaufsfläche Textil moderat ist, kann eine Befreiung für die Erweiterung dieser Verkaufsfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 18/19 „südlich Lange Straße-Ost“ unter der Bedingung zugelassen werden, dass die zweite Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 entsprechend angepasst wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 29.09.2016 14:24 Uhr