Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2015


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.06.2016 ö Beschließend 9pl/7/9/16

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2015 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 21.03.2016 von der AKDB erstellt.

Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2015” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

1.        Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2015 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2015” werden zur Kenntnis
genommen (Anlage 5) .

2.        Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        10.625.707,22 €
(Seite 1158 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        768.668,41 €
(Seite 1164 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

3.        Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        1.950.920,00 €
(Seite 32 der Drucksache)

4.        Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        3.931.084,81 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5.        Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        1.198.499,29 €
(Seiten 35 bis 41 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        10.727.536,87 €
(Seiten 42 bis 44 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6.        Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
Jahresrechnung 2015 mit dem Betrag von        257.643.112,33 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt        214.700.981,14 €

Vermögenshaushalt        42.942.131,19 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        17.219.069,82 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                6.394.491,08 €
entnommen.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2015 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


7.        Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.388.192,81 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           237.250,00 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.625.442,81 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        237.250,00 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        59.968,67 €        
zugeführt.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        10.000,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        50.000,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2015 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


                                                                               (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [ x ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [   ]
nein [x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [   ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[   ]

III. Der Beschluss kann der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 6

Datenstand vom 04.10.2016 09:00 Uhr