Änderungsverordnung über das Naturdenkmal "4 Stieleichen in der Deutschen Straße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 20.06.2016
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Änderung der Verordnung wurde notwendig, da die Stieleiche Nr. 2 auf Grund mangelnder Verkehrssicherheit am 27.11.2015 gefällt werden musste.
Im Rahmen der routinemäßigen Baumkontrolle wurde 2015 festgestellt, dass sich die bereits seit 10 Jahren bestehende Schadstelle am Stammfuß erneut vergrößert hat. Nach Rücksprache mit dem Garten und Friedhofsamt wurde festgestellt, dass die Verkehrssicherheit des Baumes nicht mehr gewährleistet war.
Eine Rückschnittsmaßnahme kam aufgrund des fortgeschrittenen Pilzbefalls und der akuten Gefährdungslage nicht in Frage.
Über die bevorstehende Fällung wurde der Umwelt- und Verwaltungssenat am 18.11.2015 vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz informiert. Der Bericht wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Naturschutzbeirat hat der Änderungsverordnung am 23.04.2016 zugestimmt.
In der Änderungsverordnung wird die Zahl 4 gestrichen, da sich die Zahl der Bäume auf 3 verringert hat. Der Verordnung werden zwei aktuelle Karten beigefügt und die Rechtsgrundlagen werden an die aktuellen Gesetzesfassungen angepasst.
.Beschluss:
I.
Dem Erlass der Änderungsverordnung über das Naturdenkmal „Stieleichen in der Deutschen Straße“ (Anlage 6) wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2016 09:00 Uhr