Die Stadt Aschaffenburg hatte am 15.10.1996 die Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben (Tauben-Verordnung – TV) erlassen. Diese Verordnung wurde am 31.10.1996 bekannt gemacht. Sie trat am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre, somit bis zum 31.10.2016.
Nach Art. 16 Abs. 1 und 2 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) können die Gemeinden Verordnungen erlassen, in denen insbesondere
-das Füttern von verwilderten Tauben verboten ist;
-die Eigentümer von Grundstücken, die Nutzungsberechtigten und ihre Vertreter Maßnahmen der
Gemeinde oder deren Beauftragter zur Beseitigung der Nistplätze und Vergrämung verwilderter
Tauben zu dulden haben.
Von dieser gesetzlichen Möglichkeit wurde mit dem Erlass der Taubenverordnung Gebrauch gemacht.
Verordnungen, die das Füttern von Tauben verbieten, haben den Zweck der effektiven Gefahrenabwehr. Es soll verhindert werden, dass durch große Taubenpopulationen und deren Ausscheidungen erhebliche Schäden an Straßen, Gebäuden, Denkmälern und Ähnlichem entstehen.
Während die Möglichkeit der Übertragung von Krankheiten von Tauben auf Menschen in der Literatur umstritten ist, ist es eine Tatsache, dass die zunehmende Vermehrung von Tauben zu starken Verschmutzungen der Gehwege, Straßen und Gebäude bis hin zu Substanzschäden an öffentlichem und privatem Eigentum führt. Dadurch fallen Reinigungskosten an, die vermeidbar wären.
Wie andere Städte benötigt auch die Stadt Aschaffenburg eine rechtliche Grundlage, um Maßnahmen zur Regulierung der Taubenpopulation ergreifen zu können. Diese bildet in besonderem Maße die Taubenverordnung.
Der Erlass der Verordnung ist auch erforderlich. Es gibt immer wieder Beschwerden über Personen, die Tauben füttern. Es werden durch das nicht erlaubtes Füttern Tauben angezogen. Durch das Futter werden Straßen verunreinigt. In der Stadt Aschaffenburg gibt es zwei betreute Taubenhäuser, um die Population durch Austausch der Eier zu bekämpfen. Soweit Tauben an anderen Orten gefüttert werden, besteht die Gefahr, dass die Tauben an anderen Stellen brüten.
Durch die Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes kann gezielt die Taubenpopulation bekämpft werden.
Die Verordnung liegt in Anlage bei.