Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit 5 WE und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg in 63741 Aschaffenburg durch die Firma May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 08.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 3. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.03.2017 ö Beschließend 1uvs/3/1/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 23.09.2016 beantragte die Firma May Bauträger GmbH den Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit 5 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Aschaffenburg, Haselmühlweg in 63741 Aschaffenburg.
Geplant ist die Errichtung eines viergeschossigen Verwaltungsgebäudes mit 5 Wohneinheiten. Das geplante Gebäude schließt sich höhengleich an das bestehende grenzständige Nachbargebäude Haselmühlweg 1 an. Im Erdgeschoss ist eine Tiefgarage mit 10 Stellplätzen angeordnet, welche über den Haselmühlweg angefahren wird. Weitere 7 PKW-Stellplätze, 14 Fahrradstellplätze sowie ein Kinderspielplatz mit einer Fläche von 63 qm sind auf der höhergelegenen Freifläche (auf Niveau 1. OG) angeordnet die über die nördlichen Nachbargrundstücke angedient werden. Das Zufahrtsrecht ist dauerhaft dinglich gesichert. Im 1. Obergeschoss sind gewerbliche Nutzungen (2 Büroeinheiten) im 2. Obergeschoss sind 3 Wohneinheiten kleiner 100 m² und im Penthouse 2 Wohneinheiten, eine kleiner 100 qm, eine größer 100 qm vorgesehen. Im Eingangsbereich des Gebäudes werden weitere 4 Fahrradstellplätze errichtet.
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, allerdings im Innenbereich (§ 34 BauGB), der den Charakter eines Mischgebietes (§ 6 BauNVO) aufweist. Das Bauvorhaben befindet sich im dominierend gewerblich zu nutzenden Teil dieses Mischgebietes. Dort sind sowohl die beantragte Büronutzung, wie auch die Wohnnutzung nach der Art der baulichen Nutzung zulässig. Das geplante Gebäude mit einer Grundfläche von 425 qm nimmt die Viergeschossigkeit und die Bauhöhe des unmittelbar angrenzenden Nachbargebäudes auf. Sowohl die überbaute Grundfläche wie auch die Kubatur entsprechen der Bebauung der angrenzenden, wie auch näheren Umgebung. Die GRZ liegt bei 0,71, die GFZ bei 1,18.
Gemäß Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 15.11.2016 stehen weder Immissionen der naheliegenden Gewerbebetriebe, noch der sich in ca. 350 m Entfernung liegenden BAB A3 der beantragten Nutzung entgegen. Eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete ist hiernach nicht zu erwarten. Die Einhaltung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse ist gewährleistet.
Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 qm je 1 Stellplatz für größere Wohnungen je 2 Stellplätze erforderlich. Bei 4 Wohneinheiten mit Wohnflächen je unter 100 qm und einer Wohnung mit 110 qm ergibt sich hieraus ein Stellplatzbedarf im Umfang von 6 Stellplätzen. Darüber hinaus sind für die Büronutzung 7 weitere Stellplätze auszuweisen. Hier wird je 40 qm Nutzfläche 1 Stellplatz gefordert. Die zwei Büros verfügen über eine Gesamtnutzfläche von ca. 270 qm. Insgesamt erforderlich sind hiernach 13 Stellplätze. Nachgewiesen sind in der Tiefgarage 10 Stellplätze, sowie auf dem östlichen, höher gelegenen Grundstücksteil 7 Stellplätze. Der Stellplatznachweis für die erforderlichen PKW-Stellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

In der Tiefgarage sind 14 Fahrradstellplätze, im Eingangsbereich des Gebäudes 4 weitere Fahrradabstellplätze nachgewiesen. Für die 5 Wohneinheiten sind insgesamt 10 Fahrradabstellplätze erforderlich (ca. 454 qm Wohnfläche / 50 qm pro Fahrradabstellplatz), für die Büronutzung weitere 5 Fahrradstellplätze (1 Stellplatz je 60 qm Nutzfläche). Der Stellplatznachweis für die erforderlichen Fahrradabstellplätze auf dem Baugrundstück ist damit erbracht.

Im rückwärtigen Bereich des Grundstückes ist ein Kinderspielplatz mit Sandspielfläche und Spielgeräten mit einer Größe von 63 qm ausgewiesen. Zur Sicherung der Herstellung des Kinderspielplatzes und der Grünflächen werden Sicherheitsleistungen i.H.v. je 3.000 € gefordert.

Auf dem Baugrundstück werden die 4 vorhandenen Bäume (3 Eichen und 1 Spitzahorn) erhalten. Soweit eine Erhaltung im Rahmen der Baumaßnahme nicht möglich sein sollte, sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Zusätzlich sind 2 großkronige Laubbäume (Ahorn, o.ä.) im Bereich der Stellplätze, bzw. Grünflächen zu pflanzen. Die Standorte der Bäume sind im Freiflächenplan festgesetzt, welcher Bestandteil der Baugenehmigung ist. Zur Sicherung der Verpflichtung wird eine Sicherheitsleitung i.H.v. 1.500 € je Baum gefordert. Der Baumberater beim Garten- und Friedhofsamt wurde über diese Baumaßnahme verständigt.

Dem Umwelt- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma May Bauträger GmbH zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit 5 WE und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Haselmühlweg in 63741 Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlichen geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.04.2017 10:46 Uhr