Mainuferpromenade - Bau- und Finanzierungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 17.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.07.2017 ö Beschließend 12pl/9/12/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Sachstand und Anlass

Die funktionale und gestalterische Neuordnung des zentralen Mainufers unterhalb des Schlosses ist seit etlichen Jahren Gegenstand umfangreicher Diskussionen und planerischer Überlegungen. Als erstes wesentliches Element einer Neugestaltung soll auf 450 m Länge eine neue Uferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke entstehen. Dazu wurde vom Gewinner des Gutachterverfahrens, Diplomingenieur Fromm, eine entsprechende Konzeption erarbeitet. Es soll ein 5 Meter breiter Weg entstehen den Fahrradfahrer und Fußgänger konfliktfrei benutzen können und der vielfältige Sitzgelegenheiten am Wasser bietet.


2.        Projektbeschreibung

Der Planungs- und Verkehrssenat hatte in seiner Sitzung am 09. Mai 2017 den Bericht der Verwaltung zum Planungsstand der Mainuferpromenade nach eingehender Diskussion abgesetzt und auf eine erneute Vorstellung im Stadtrat verwiesen. Die Verwaltung hat daraufhin die Planung am 20. Juni 2017 im Planungs- und Verkehrssenat erneut mit zwei Alternativen für die Sitzstufenanlagen vorgestellt. Der Stadtrat hat einstimmig dem Bau von zwei Sitzstufenanlagen zugestimmt.

Derzeit werden ergänzende Unterlagen im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens durch das Stadtplanungsamt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro und der Unteren Wasserbehörde erstellt.


3.        Kosten

Im Juli 2015 wurde der Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Neugestaltung der Mainuferpromenade gefasst. Damals wurden Gesamtkosten in Höhe von 504.625,65 Euro geschätzt. Im Plenum am 07.12.2016 wurde die Entwurfsplanung genehmigt und ein neuer Bau- und Finanzierungsbeschluss gefasst. Die Kostenberechnung belief sich auf 601.122,85 Euro. Hierfür hat die Regierung Fördermittel in Höhe von 354.200 Euro bewilligt.

Die folgende Tabelle stellt die Baukosten, die städtischen Kostenanteile und die Förderbeträge dar. Die Kostenmehrungen von 138.000 € sind überwiegend aus dem höheren Aufwand für Gutachten und der sich daraus ergebenden Mehrwertsteuer zu erklären. Diese Baunebenkosten schlagen mit 87.000 € buche. Der rein bauliche Mehraufwand für die Uferpromenade beträgt 51.000 €.

Die Regierung hat eine Festbetragsförderung gewährt, eine Erhöhung der Fördermittel im Rahmen eines Nachförderungsantrags wegen der eingetretenen Kostensteigerung wurde daher nicht in Aussicht gestellt.

Verfahrensgang        Kosten in €        Städtischer Kostenanteil in €        Förderbetrag in €
       601.123        247.000        354.123
Ausführungsplanung: Kostenberechnung
2/2017        739.000        385.000        354.123
Kostenmehrung für Stadt bezogen auf den Plenumsbeschluss 12/2015        138.000        138.000        x


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

Unabhängig vom Projekt Mainuferpromenade muss zur Vorbereitung der Umsetzung des im Stadtrat vorgestellten Regenüberlaufbeckens unterhalb der Willigisbrücke mit dem Bau des Mainuferweges eine 20 KV-Leitung sowie ein zentrales Steuerungskabel umverlegt werden, da die bestehenden Kabel im Bereich des Beckens zu liegen kommen. Die Kosten für die Leitungsgräben betragen ca. 11.000 € und sind dem Regenüberlaufbecken zuzuordnen.


4.        Finanzierung

Für die Verlegung der Versorgungsmedien stehen unter der Haushaltstelle 1.7072.9535 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Mehrkosten für die Mainuferpromenade mit zwei Sitzstufenanlagen liegen bei 127.000 €. Diese Mehrkosten müssen im Nachtragshaushalt 2017 unter der Haushaltsstelle 1.6340.9500 zur Verfügung gestellt werden. Eine Tektur des Förderantrages ist nicht erforderlich.


5.        Weiteres Vorgehen

Die Stadtverwaltung würde nach erfolgreichem Bau- und Finanzierungsbeschluss und entsprechender wasserrechtlicher Genehmigung die Ausschreibung vorbereiten. Nach Bereitstellung der zusätzlichen Mittel im Nachtragshaushalt und entsprechender Mittelfreigabe durch die Kämmerei kann das Vergabeverfahren für die Bauleistungen initiiert werden.

Eine Vergabe der Bauleistungen ist derzeit für die letzte Stadtratssitzung im Dezember 2017 vorgesehen. Der Baubeginn ist für Mitte / Ende Februar 2018 geplant. Die Tiefbauarbeiten sollen bis zum Beginn des Volksfestes Mitte Juni 2018 abgeschlossen sein, so dass diese Veranstaltung, wie auch die Drachenbootregatta Ende Juni 2018 ohne Einschränkungen durchgeführt werden können.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung zum Planungsstand Mainuferpromenade wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

2. Dem Bau der Mainuferpromenade zwischen Theoderichstor und Willigisbrücke mit dem Bau zweier Sitzstufenanlagen wird mit einem Kostenvolumen von 739.000,-- € brutto auf der Basis der Kostenberechnung vom Februar 2017 zugestimmt.

3. Die für das Projekt zusätzlich erforderliche Mittelbereitstellung wird im Nachtragshaushalt 2017 vollzogen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen im Herbst 2017 auszuschreiben und bis zum Beginn des Volksfestes im Sommer 2018 umzusetzen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ X ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ X ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ X ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 4

Datenstand vom 16.01.2018 11:19 Uhr