Bewohnerparkregelung Stichstraße Floßhafen, - Bericht


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 18.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2017 ö Beschließend 4pvs/7/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Herbst 2016 hat sich ein Bewohner der Wohnanlage Am Floßhafen 31-37 für die Einführung einer Bewohnerparkregelung in dem Stich ausgesprochen (s. Bild 1). Dieser Stich darf lediglich von Anliegern befahren werden. Dennoch sind es meist Ortsfremde, die hier parken, um die Freizeitangebote des Floßhafens oder der Innenstadt zu nutzen. Der Stichweg liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bewohnerparkgebiets Pestalozziviertel (A11).
Bild 1: Vorschlag zur Einführung einer Bewohnerparkregelung Am Floßhafen (Stichweg)

Der Vorschlag einer Bewohnerparkregelung, die auch Besucher für 2 Stunden dort parken lässt, sollte seitens des Bewohners mit den anderen Wohnparteien besprochen werden. Hierzu lieferte der Bewohner im November eine Reihe von Unterschriften, dessen Anzahl zu entnehmen ist, dass die meisten Bewohner ebenfalls mit der geplanten Regelung einverstanden sind.
Die Verwaltung möchte dem Wunsch der Bewohner nachkommen und die neue Regelung mit einem Informationsblatt im Juli ankündigen und nach den Sommerferien umsetzen.

.Beschluss:

I. Der Einführung einer Mischparkregelung in der Stichstraße Am Floßhafen im Bewohnerparkgebiet Pestalozziviertel (A11) wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2017 16:21 Uhr