Annahme eines Vermächtnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 16.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.10.2017 ö Beschließend 6pl/12/6/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben des Amtsgerichts Aschaffenburg, Abteilung für Nachlasssachen vom 18.04.2017 wurde die Stadt Aschaffenburg darüber in Kenntnis gesetzt, dass sie im Testament der Erblasserin Frau xxx, verstorben am 16.02.2017, mit einem Vermächtnis bedacht wurde. Laut notariellem Testament vom 10.09.2012 vermacht die Erblasserin der Stadt Aschaffenburg einen Geldbetrag i.H.v. 30.000,- EUR mit der Auflage, den Geldbetrag für das Städtische Kinderheim zu verwenden. Wegen der Erfüllung des Vermächtnisses wurde mit dem Testamentsvollstrecker Kontakt aufgenommen. Er teilte mit, dass die Erblasserin früh verwitwet und kinderlos gewesen sei. Sie habe ein Geschäft in Aschaffenburg, die sogenannte „Käseecke“ geführt. Aufgrund der Tatsache, dass auch keine sonstigen direkten Verwandten vorhanden seien, habe die Erblasserin verschiedene Institutionen mit Vermächtnissen bedacht, darunter auch das Kinderheim der Stadt Aschaffenburg.

Nach § 3 Nr. 10 GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Nachlässen, Vermächtnissen oder Schenkungen zuständig. Da mit der Annahme des Vermächtnisses keine Verpflichtungen einhergehen, wird die Annahme empfohlen.

.Beschluss:

I. Der Annahme des Vermächtnisses i.H.v. 30.000,-- € wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.03.2018 09:00 Uhr