Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2018 (Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses, 19.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 19.10.2017 ö Beschließend 4jha/2/4/17

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2018 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern zur Einsichtnahme zugeleitet.

In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis September 2017 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.

Aus nachfolgender Aufstellung ist die Veränderung der Gesamteinnahmen und –ausgaben gegenüber dem Vorjahr ersichtlich :

Jahresbeträge                      Ist 2015          Ist 2016       Ansatz 2017                  Ansatz 2018
 
(ohne Personalkosten,                                                     
ohne BAFöG)

Einnahmen (ohne BAFöG)  14.242.860      17.198.300   17.512.300                     17.852.300
Ausgaben (ohne BAFöG)    27.875.449      31.686.300   32.099.000                     33.425.300           


Bei der Kostenentwicklung für das Jahr 2018 setzt sich eine Entwicklung fort, die bereits im Haushaltsjahr 2017 zu erkennen war. Die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind weiter rückläufig, da die Mehrzahl der jungen Menschen mit Erreichen der Volljährigkeit oder kurze Zeit danach aus der Jugendhilfe ausscheiden bzw. in eine kostengünstigere ambulante Betreuung wechseln.

Deutliche Kostensteigerungen zeigen sich im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten
(# 4641.7001), die sich voraussichtlich von 16,3 Mio. € im Jahr 2017 auf dann 17,65 Mio. im Jahr 2018 summieren werden. Ursachen sind im Platzausbau (zusätzliche Angebote in Obernau) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts zu sehen.
Analog steigen allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) von 8,8 Mio. € auf 9,45 Mio. €.
Mithin sind mehr als 60 % der im Jahr 2018 erwarteten Kostensteigerungen der Jugendhilfe dem Bereich der kommunalen Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung zuzuordnen.

Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2018 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.

.Beschluss:

I. Dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2018, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung –
Bereich Jugendamt (Anlage 1 ) wird zugestimmt.

Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [X]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [X]
Es entstehen Folgekosten
ja [X]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.04.2018 14:37 Uhr