Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates; - Regelung zu Nachträgen von Aufträgen in eigener Zuständigkeit des Oberbürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.03.2018 ö Beschließend 12pl/3/12/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Erweiterung von Auftragssummen, insbesondere in Vergabeangelegenheiten, bekommt der Stadtrat bei Nachträgen ab einer Gesamtsumme von 100.000,- EUR diese zur Beschlussfassung vorgelegt. Bis zu dieser Grenze sollte die Verwaltung die Nachträge selbst beauftragen. Niedrigere Werte führen zu einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand und verlängern Planungs- und Bauprozess zum Teil erheblich. Die Grenzwerte geben dem Stadtrat dennoch die Möglichkeit, Erweiterungen von Vergaben frühzeitig zu erfahren und Entscheidungen selbst vorzunehmen.

Anmerkung:
Nach Ergänzung der Geschäftsordnung soll dann die Regelung in Ziffer 4.6 Abs. 2 der Dienstanweisung für das Vergabe- und Beschaffungswesen der Stadt Aschaffenburg (10.6) entsprechend angepasst werden.

.Beschluss:

I. In § 10 Abs. 2 Nr. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates wird folgender Satz 2 neu eingefügt:

„Nachträge zu Verträgen und Rechtsgeschäften, die einzeln oder zusammen die ursprüngliche Auftragssumme um insgesamt nicht mehr als 100.000,- EUR (brutto) erhöhen und für die haushaltsplanmäßige Ausgabemittel vorhanden sind."

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2018 16:36 Uhr