Antrag auf verlängerte Ladenöffnungszeiten (bis 24 Uhr) zu den 31. Aschaffenburger Bachtagen und der Veranstaltungsreihe "Sommer in Aschaffenburg" am Samstag, 28.07.2018
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 05.03.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 23 Abs. 1 des Ladenschlussgesetzes (LadSchlG) können in Einzelfällen befristete Ausnahmen von den allgemeinen Ladenschlusszeiten durch die oberste Landesbehörde bewilligt werden, wenn die Ausnahmen im öffentlichen Interesse dringend nötig werden. Das Ersuchen für eine Ausnahmebewilligung für verlängerte werktägliche Ladenöffnungszeiten (Spätöffnung bis 24.00 Uhr) muss bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden., da die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen einer Ausnahmegenehmigung vorliegen und damit letztendlich auch die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen für das entsprechende öffentliche Interesse vorliegen, seit 01.01.2011 bei dieser Behörde liegt.
In der Sitzung des Stadtrates (Plenum) am 16.01.2017 wurde dem Stadtrat zugesagt, entsprechende Anträge vorab zur Kenntnis gegeben.
Im Übrigen wird auf die Begründung in der Anlage hingewiesen.
.Beschluss:
I. Der Antrag an die Regierung von Unterfranken auf verlängerte Ladenöffnungszeiten (bis 24 Uhr) zu den 31. Aschaffenburger Bachtagen und der Veranstaltungsreihe „Sommer in Aschaffenburg“ am Samstag, 28.07.2018, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.10.2018 16:36 Uhr