Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und einer stellvertretenden Datenschutzbeauftragten für die Stadt Aschaffenburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung des Stadtrates (Plenum), 19.03.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.03.2018 ö Beschließend 7pl/4/7/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 25 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten mit Hilfe automatisierter Verfahren verarbeiten oder nutzen, einen ihrer Beschäftigten zum behördlichen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Bei der Stadt Aschaffenburg ist der Stadtrat zur Bestellung des behördlichen Datenschutzbeauftragten nach § 3 Nr. 16 der Geschäftsordnung des Stadtrates zuständig.
Mit Beschluss des Plenums vom 23.11.2009 (SPNr. PL/15/16/09) wurden der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte der Stadt Aschaffenburg zum gemeinsamen Datenschutzbeauftragten für die Stadt Aschaffenburg und den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ bestellt.
Die Neubestellungen in den Funktionen des Datenschutzbeauftragten bzw. der stellvertretenden Datenschutzbeauftragten ist aufgrund personeller Veränderungen im Büro des Oberbürgermeisters notwendig.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I.

1. Herr Jochen Dann, Sachgebietsleiter im Büro des Oberbürgermeisters, wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Christian Patalong, Leiter des Büros des Oberbürgermeisters, zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg (mit Ausnahme des Eigenbetriebs Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen) bestellt.

2. Frau Denise Dornhöfer, Sachbearbeiterin im Büro des Oberbürgermeisters, wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Jochen Dann, Sachgebietsleiter im Büro des Oberbürgermeisters, zur stellvertretenden Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg (mit Ausnahme des Eigenbetriebs Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen) bestellt.

3. Der Datenschutzbeauftragte und die stellvertretende Datenschutzbeauftragte nach Nrn. 1 und 2 werden mit sofortiger Wirkung zum gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten der Stadt Aschaffenburg und des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ bestellt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:        ja [   ]        nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2018 08:01 Uhr