Städtebaulicher Vertrag über die Verlagerung einer Spielhalle von der Ludwigstraße in die Linkstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates, 17.07.2018
Beratungsreihenfolge
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Derzeit wird in der Ludwigstraße 1 eine Spielhalle betrieben. Das Gebäude liegt zwar im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Ludwigstraße, Erthalstraße, Weißenburger Straße und Kolpingstraße (Nr. 1/22), der Vergnügungsstätten grundsätzlich ausschließt, die vorhandene Spielhalle genießt allerdings als solche Bestandsschutz. Die Eigentümer wollen diese Spielhalle nun auf das Grundstück Linkstraße 63 verlagern. Um die Verlagerung zu regeln und die Nachnutzung zu ordnen soll der beigefügte städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Der städtebauliche Vertrag trifft im Wesentlichen folgende Regelungen:
- Schließung der Spielhalle in der Ludwigstraße 1 spätestens mit der Eröffnung der Spielhalle in der Linkstraße 63
- Ausschluss von Vergnügungsstätten in den frei werdenden Räumen des Gebäudes Ludwigstraße 1
Durch diesen Vertrag wird die Spielhallensituation bereinigt und an die geltenden rechtlichen Bestimmungen angepasst Hierdurch wird eine weitere Aufwertung des Bahnhofsquartiers vorgenommen.
In einer kommenden Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenats wird über den Bauantrag zur Verlagerung der Spielhalle entschieden.
.Beschluss:
I.
Dem Entwurf des städtebaulichen Vertrags zur Verlagerung einer Spielhalle vom Grundstück Ludwigstraße 1 auf das Grundstück Linkstraße 63 wird zugestimmt (Anlage 1).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 4
Datenstand vom 16.01.2019 16:17 Uhr