Bauvoranfrage zum Dachgeschossausbau und zur Sanierung von 2 Mehrfamilienhäusern sowie Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr.: xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Medicusstraße xxx, 63739 Aschaffenburg durch die Firma GBW Portfolio 1 GmbH, BV-Nr. xxx
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 19.09.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. | SP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|---|
Umwelt- und Verwaltungssenat | 8. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates | 19.09.2018 | ö | Beschließend | 7 | uvs/8/7/18 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Baugrenzen auf o. g. Grundstück liegen auf den Gebäudekanten der Bestandsgebäude. Kann im Zuge der Nachverdichtung der Errichtung eines Neubaus außerhalb der Baugrenzen gemäß der Planung vom 30.05.2018 und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Laut B-Plan 4/7 ist die Geschossigkeit auf max. 4 Vollgeschosse begrenzt. Durch Erhöhung des Kniestocks und Herstellung von Gauben kann das Dach als Vollgeschoss ausgebaut werden. Laut B-Plan ist eine GFZ von 1,40 zulässig. Die geplante Bebauung weist eine GFZ von 1,41 auf. Kann der Erhöhung der Vollgeschosse von IV auf V und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Sollte dem Dachgeschossausbau der Bestandsgebäude als Vollgeschoss nicht zugestimmt werden, soll der Dachgeschossausbau als Nichtvollgeschoss erfolgen. Kann dem Dachgeschossausbau als Nichtvollgeschoss zugestimmt werden?
Durch die Anhebung der Dächer der Bestandsgebäude vergrößert sich die Abstandsfläche auf den Nachbargrundstücken Fl.Nrn. xxx. Die Anhebung des Daches bzw. die Erhöhung des Kniestocks wird erforderlich, da die energetische Sanierung und die konstruktiven Erfordernisse aus der Wohnnutzung im Dachgeschoss einen höheren Deckenaufbau erfordern. Um die zusätzlichen Lasten aus dem neuen Dachgeschoss abzuleiten, muss eine Holzbalkendecke auf die bestehende Decke aufgelegt werden, um die Lasten in die Außenwände abzuleiten. Kann einer Erhöhung dieser Abstandsflächen unter Zustimmung der Eigentümer zugestimmt werden, bzw. kann einer geringen Erhöhung der Abstandsflächen auf den Nachbargrundstücken wegen Geringfügigkeit auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft zugestimmt werden?
Die im B-Plan 4/7 festgesetzte Bepflanzung entlang der Medicusstraße kann mit der Errichtung eines dritten Baukörpers nicht vollständig erhalten werden. Kann unter Berücksichtigung der geplanten Neuanpflanzung (siehe Freiflächenplan 30.05.2018) einer Änderung der Bepflanzung bzw. dem Entfernen von Bestandsbäumen und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Die erforderlichen Stellplätze für die zusätzlichen Wohnungen aus Dachausbau und Neubau sollen in einer Tiefgarage unter dem neuen Baukörper abgebildet werden. Zwei der notwendigen Stellplätze sollen als Behindertenstellplätze an der Medicusstraße erstellt werden. Kann der Anordnung der Stellplätze zugestimmt werden?
Die Liegenschaft liegt sehr zentral und innenstadtnah. Weiterhin ist die Medicusstraße gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden und die Nahversorger wie Einkaufszentrum etc. sind fußläufig gut zu erreichen. Kann auf Grund der vorgenannten Situation einer Reduzierung von Stellplätzen um 15% zugestimmt werden bzw. kann durch die Herstellung von mehr Fahrradstellplätzen die Anzahl von Kfz-Stellplätzen zusätzlich reduziert werden?
Die Abstandsflächen zwischen den Bestandsgebäuden überdecken sich zum Teil auf Grund der Erhöhung des Dachgeschosses. Zusätzlich gibt es eine Überdeckung durch die Erstellung des Neubaus. Durch die Lage der Gebäude zueinander werden weder natürliche Belichtung noch Lüftung beeinträchtigt. Kann der Überdeckung und dem beiliegenden Abweichungsantrag zugestimmt werden?
Die Innenstadtnähe ist hier unbeachtlich. In § 3 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist eine Ausnahme für die beiden Zonen „Innenstadt – Kernbereich“ und „Innenstadt – Randbereich“ enthalten. Diese Bereiche umfassen allerdings nicht die betroffenen Baugrundstücke.
.Beschluss:
Die Baugrenzen auf o. g. Grundstück liegen auf den Gebäudekanten der Bestandsgebäude. Kann im Zuge der Nachverdichtung der Errichtung eines Neubaus außerhalb der Baugrenzen gemäß der Planung vom 30.05.2018 und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Laut B-Plan 4/7 ist die Geschossigkeit auf max. 4 Vollgeschosse begrenzt. Durch Erhöhung des Kniestocks und Herstellung von Gauben kann das Dach als Vollgeschoss ausgebaut werden. Laut B-Plan ist eine GFZ von 1,40 zulässig. Die geplante Bebauung weist eine GFZ von 1,41 auf. Kann der Erhöhung der Vollgeschosse von IV auf V und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Sollte dem Dachgeschossausbau der Bestandsgebäude als Vollgeschoss nicht zugestimmt werden, soll der Dachgeschossausbau als Nichtvollgeschoss erfolgen. Kann dem Dachgeschossausbau als Nichtvollgeschoss zugestimmt werden?
Durch die Anhebung der Dächer der Bestandsgebäude vergrößert sich die Abstandsfläche auf den Nachbargrundstücken Fl.-Nrn. xxx. Die Anhebung des Daches bzw. die Erhöhung des Kniestocks wird erforderlich, da die energetische Sanierung und die konstruktiven Erfordernisse aus der Wohnnutzung im Dachgeschoss einen höheren Deckenaufbau erfordern. Um die zusätzlichen Lasten aus dem neuen Dachgeschoss abzuleiten, muss eine Holzbalkendecke auf die bestehende Decke aufgelegt werden, um die Lasten in die Außenwände abzuleiten. Kann einer Erhöhung dieser Abstandsflächen unter Zustimmung der Eigentümer zugestimmt werden, bzw. kann einer geringen Erhöhung der Abstandsflächen auf den Nachbargrundstücken wegen Geringfügigkeit auch ohne Zustimmung der Nachbarschaft zugestimmt werden?
Die Abstandsflächen der nördlichen Giebelseiten der beiden Bestandsgebäude lagen bereits bisher auf den benachbarten Grundstücken Fl.-Nrn.: xxx, Gem. Aschaffenburg. Außerdem erstrecken sich die Abstandsflächen der beiden äußeren Traufseiten der Bestandsgebäude auf die benachbarten Grundstücke Fl.-Nr.: xxx, Gem. Aschaffenburg. Durch den Dachgeschossausbau werden die Abstandsflächen jeweils um ca. 0,90 m vergrößert. Die künftige Schaffung zusätzlichen Wohnraumes im Dachgeschoss, sowie die notwendige energetische Sanierung erfordern, lt. Bauherrn einen höheren Decken- und Dachaufbau.
Die im B-Plan 4/7 festgesetzte Bepflanzung entlang der Medicusstraße kann mit der Errichtung eines dritten Baukörpers nicht vollständig erhalten werden. Kann unter Berücksichtigung der geplanten Neuanpflanzung (siehe Freiflächenplan 30.05.2018) einer Änderung der Bepflanzung bzw. dem Entfernen von Bestandsbäumen und dem beiliegenden Befreiungsantrag zugestimmt werden?
Die erforderlichen Stellplätze für die zusätzlichen Wohnungen aus Dachausbau und Neubau sollen in einer Tiefgarage unter dem neuen Baukörper abgebildet werden. Zwei der notwendigen Stellplätze sollen als Behindertenstellplätze an der Medicusstraße erstellt werden. Kann der Anordnung der Stellplätze zugestimmt werden?
Die Liegenschaft liegt sehr zentral und innenstadtnah. Weiterhin ist die Medicusstraße gut an die öffentlichen Verkehrsmittel angebunden und die Nahversorger wie Einkaufszentrum etc. sind fußläufig gut zu erreichen. Kann auf Grund der vorgenannten Situation einer Reduzierung von Stellplätzen um 15% zugestimmt werden bzw. kann durch die Herstellung von mehr Fahrradstellplätzen die Anzahl von Kfz-Stellplätzen zusätzlich reduziert werden?
Die Innenstadtnähe ist hier unbeachtlich. In § 3 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist eine Ausnahme für die beiden Zonen „Innenstadt – Kernbereich“ und „Innenstadt – Randbereich“ enthalten. Diese Bereiche umfassen allerdings nicht die betroffenen Baugrundstücke.
Die Abstandsflächen zwischen den Bestandsgebäuden überdecken sich zum Teil auf Grund der Erhöhung des Dachgeschosses. Zusätzlich gibt es eine Überdeckung durch die Erstellung des Neubaus. Durch die Lage der Gebäude zueinander werden weder natürliche Belichtung noch Lüftung beeinträchtigt. Kann der Überdeckung und dem beiliegenden Abweichungsantrag zugestimmt werden?
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen