Naturdenkmal "Winterlinde" am ehemaligen Touristenheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates, 07.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 10. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 07.11.2018 ö Beschließend 2UVS/10/2/18

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf der Fläche des ehemaligen Touristenheims, Gemarkung Schweinheim, befindet sich eine Winterlinde. Das Grundstück befindet sich in privatem Eigentum.
Die Winterlinde ist ca. 100 Jahre alt und hat einen Stammdurchmesser von ca. 80 cm. Der Kronendurchmesser beträgt ca. 16-18 m und die Höhe ca. 20-25m.
Der imposante, stadtbildprägende Baum am Ortseingang an der Würzburger Straße weist eine gute Vitalität und einen arttypischen Wuchs auf. Lediglich einige abgestorbene Äste und eine Mistel müssen entfernt und ein leichter Kronenrückschnitt vorgenommen werden.
Die schützenswerte Winterlinde erfüllt auf Grund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem wegen ihres markanten Standortes die Anforderungen für eine Unterschutzstellung. Der Baumberater und die zuständige Fachkraft für Naturschutz haben diese Einschätzung nach einem gemeinsamen Ortstermin abgegeben.
Die Stadt Aschaffenburg wurde auf den Baum aufmerksam, weil ein potentieller Käufer des Grundstückes im Sachgebiet Liegenschaft der Kämmerei abklären wollte, welche Grunddienstbarkeiten der Stadt Aschaffenburg auf dem Grundstück eingetragen sind. Dieses verwies den Käufer wegen des großen Baumes an das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz. Der Käufer erklärte, dass das bestehende Gebäude abgebrochen werden und ein neues größeres Wohnhaus errichtet werden soll. Er beabsichtigt deshalb die Linde zu fällen, auch um zu verhindern, dass Personenschäden entstehen.
Auf Grund der unmittelbaren Gefahr für den wertvollen Baum, durch eine nicht unbedingt erforderliche Fällung, wurde von der unteren Naturschutzbehörde am 26.06.2018 eine Sicherstellung des Baumes mit Veränderungssperre gegenüber den beiden Eigentümerinnen und dem potentiellen Käufer erlassen. Diese gilt bis zum Abschluss des Unterschutzstellungsverfahrens, längstens jedoch zwei Jahre nach Zustellung des Bescheides. Die Eigentümer des Grundstückes haben mündlich bereits im Vorfeld ihr grundsätzliches Einverständnis zur Unterschutzstellung gegeben.
Der Baum erfüllt die Kriterien des § 28 BNatSchG und kann somit als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
Da der Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg im Regelfall nur einmal pro Jahr tagt, befasst sich dieser erst in seiner nächsten Sitzung im Frühjahr 2019 mit der Ausweisung als Naturdenkmal. Der Beschluss des Naturschutzbeirats wird jedoch vor der endgültigen Beschlussfassung durch das Plenum eingeholt.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die „Winterlinde am ehemaligen Touristenheim“, Gemarkung Schweinheim durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.

.Beschluss:

I. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Unterschutzstellungsverfahren für die „Winterlinde am ehemaligen Touristenheim“, Gemarkung Schweinheim,  durchzuführen und dem Stadtrat eine entsprechende Verordnung über den Schutz des Naturdenkmales zur Beschlussfassung vorzulegen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 22.03.2019 11:45 Uhr